Kurzbeschreibung

Muster aus: zap.5934 Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder, Baumgärtel-Brunner-Bugarin, 4. Aufl. 2018 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 8.15: Vollmacht

Zustellungen werden nur an

die Bevollmächtigten erbeten!

Vollmacht

wird hiermit in Sachen _________________________

wegen _________________________

Vollmacht erteilt.

Die Vollmacht wird erteilt zur Prozessführung (u.a. nach §§ 81 ff. ZPO), einschließlich der Befugnis zum Führen von Vergleichsgesprächen (vor und nach Anhängigkeit/Rechtshängigkeit), zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen sowie der Befugnis zur Abgabe von Aufrechnungserklärungen, zur Vertretung in sonstigen Verfahren und außer- bzw. vorgerichtlichen Verhandlungen aller Art, zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen, zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen, Anfechtungen) in Zusammenhang mit der oben unter "wegen …" genannten Angelegenheit, zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines jeden infrage kommenden Rechtsmittels.

Die Vollmacht gilt für die außer- bzw. vorgerichtliche Tätigkeit. Die Vollmacht gilt für das gerichtliche Verfahren für alle infrage kommenden gerichtlichen Instanzen. Die Vollmacht erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs- und sich daran anschließende Nebenverfahren, Zwangsvollstreckungsverfahren, Interventionsverfahren, Drittschuldnerklagen, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren). Die Vollmacht umfasst die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht, Terminsvertretung). Die Vollmacht umfasst die Befugnis, Akteneinsicht zu nehmen sowie Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außer- bzw. vorgerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht, Anerkenntnis oder Erledigungserklärung zu beenden. Die Vollmacht gibt die Inkassobefugnis. Sie erstreckt sich damit auf die Befugnis, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand nebst Nebenleistungen sowie die vom Gegner, der Justizkasse oder einem sonstigen Dritten zu erstattenden Beträge (Kosten, Gerichtskosten und Sonstiges) entgegenzunehmen und an den Auftraggeber abzuliefern.

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(Ort, Datum, Unterschrift)

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