Kurzbeschreibung
Muster aus: zerb.1123 Anwaltformulare Nachlassgerichtliches Verfahren, Kroiß, 2. Aufl. 2022 (zerb verlag)
Muster 8.19: Erbscheinsantrag (Erben sind der Ehegatte und die Großeltern des Erblassers)
An das
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
_________________________
Nachlasssache _________________________
Az. _________________________
Erbscheinsantrag
Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung von _________________________ an.
In ihrem Namen beantrage ich in der Nachlasssache _________________________ die Erteilung eines Erbscheins mit folgendem Inhalt:
Hiermit wird bezeugt, dass der am _________________________ in _________________________ verstorbene, zuletzt in _________________________ wohnhaft gewesene _________________________ kraft Gesetzes von
_________________________ (Ehefrau) zu ¾ und von
_________________________ (Großväter) und _________________________ (Großmütter) zu je 1/16
beerbt worden ist.
Der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in _________________________ (Deutschland). Er hat keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen. Er war in einziger Ehe mit der Beteiligten _________________________ (Ehefrau) verheiratet. Auf die beiliegende Heiratsurkunde des Standesamtes _________________________ vom _________________________ darf verwiesen werden.
Die Eheleute lebten im gesetzlichen Güterstand.
Der Erblasser hatte keine Abkömmlinge, auch keine nichtehelichen oder an Kindes statt angenommenen Kinder.
Der Erblasser war Sohn des Herrn _________________________ und der Frau _________________________. Auf die beiliegende Geburtsurkunde des Standesamtes _________________________ nehme ich Bezug. Die Eltern des Erblassers sind bereits vorverstorben. Auf die beiliegenden Sterbeurkunden des Standesamtes _________________________ weise ich hin.
Sämtliche Großeltern des Erblassers sind noch vorhanden: Herr _________________________, Frau _________________________ (Großeltern der väterlichen Seite); Herr _________________________, Frau _________________________ (Großeltern der mütterlichen Seite).
Seine Ehefrau wurde demnach gemäß § 1931 Abs. 1 i.V.m. § 1371 BGB Erbin zu ¾. Die Großeltern des Erblassers wurden Erben zu je 1/16.
Ein Rechtsstreit über das Erbrecht ist nicht anhängig.
Der reine Wert des Nachlasses beträgt _________________________ EUR.
(Rechtsanwalt)