Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1123 Anwaltformulare Nachlassgerichtliches Verfahren, Kroiß, 2. Aufl. 2022 (zerb verlag)

Muster 8.19: Erbscheinsantrag (Erben sind der Ehegatte und die Großeltern des Erblassers)

An das

Amtsgericht

– Nachlassgericht –

_________________________

Nachlasssache _________________________

Az. _________________________

Erbscheinsantrag

Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung von _________________________ an.

In ihrem Namen beantrage ich in der Nachlasssache _________________________ die Erteilung eines Erbscheins mit folgendem Inhalt:

Hiermit wird bezeugt, dass der am _________________________ in _________________________ verstorbene, zuletzt in _________________________ wohnhaft gewesene _________________________ kraft Gesetzes von

_________________________ (Ehefrau) zu ¾ und von

_________________________ (Großväter) und _________________________ (Großmütter) zu je 1/16

beerbt worden ist.

Der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in _________________________ (Deutschland). Er hat keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen. Er war in einziger Ehe mit der Beteiligten _________________________ (Ehefrau) verheiratet. Auf die beiliegende Heiratsurkunde des Standesamtes _________________________ vom _________________________ darf verwiesen werden.

Die Eheleute lebten im gesetzlichen Güterstand.

Der Erblasser hatte keine Abkömmlinge, auch keine nichtehelichen oder an Kindes statt angenommenen Kinder.

Der Erblasser war Sohn des Herrn _________________________ und der Frau _________________________. Auf die beiliegende Geburtsurkunde des Standesamtes _________________________ nehme ich Bezug. Die Eltern des Erblassers sind bereits vorverstorben. Auf die beiliegenden Sterbeurkunden des Standesamtes _________________________ weise ich hin.

Sämtliche Großeltern des Erblassers sind noch vorhanden: Herr _________________________, Frau _________________________ (Großeltern der väterlichen Seite); Herr _________________________, Frau _________________________ (Großeltern der mütterlichen Seite).

Seine Ehefrau wurde demnach gemäß § 1931 Abs. 1 i.V.m. § 1371 BGB Erbin zu ¾. Die Großeltern des Erblassers wurden Erben zu je 1/16.

Ein Rechtsstreit über das Erbrecht ist nicht anhängig.

Der reine Wert des Nachlasses beträgt _________________________ EUR.

(Rechtsanwalt)

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