Kurzbeschreibung
Muster aus: zap.5934 Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder, Baumgärtel-Brunner-Bugarin, 4. Aufl. 2018 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 8.19: Gebührenvereinbarung für den Fall, dass Beratungshilfe nicht bewilligt wird
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Gebührenvereinbarung
Die Parteien der RA _________________________ und der Auftraggeber _________________________, wohnhaft in _________________________, vereinbaren für den Fall, dass dem Auftraggeber Beratungshilfe in dem Beratungsmandat wegen _________________________ nicht bewilligt werden sollte, dass der Auftraggeber eine Beratungsgebühr gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 RVG
in Höhe von | _________________________ EUR |
zzgl. Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
gem. Nr. 7002 VV RVG
in Höhe von | _________________________ EUR |
Zwischensumme netto | _________________________ EUR |
sowie 19 % USt gem. Nr. 7008 VV RVG
in Höhe von | _________________________ EUR |
mithin insgesamt | _________________________ EUR |
zahlt.
Die bereits erfolgte freiwillige Zahlung in Höhe von 15,00 EUR gem. Nr. 2500 VV RVG wird nicht auf die vorstehende Vergütung für die Beratung angerechnet.
Diese Vereinbarung ist wirkungslos, wenn dem Auftraggeber bis zum _________________________ Beratungshilfe bewilligt wird und der Auftraggeber dem RA den Berechtigungsschein vorlegt. Für den Fall der bewilligten Beratungshilfe wird der RA keine Rechte aus dieser Gebührenvereinbarung herleiten.
_________________________ | |
Ort, Datum | |
_________________________ | _________________________ |
Rechtsanwalt | Auftraggeber |
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