Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Abr_Aufl4

Muster 82: Musterrechnung 4.82: Einstweilige Anordnung neben Hauptsache

Es wird ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend Trennungs-Unterhaltszahlung gestellt. Beantragt ist ein monatlicher Unterhaltsbetrag von 640,00 EUR. Das Gericht entscheidet durch Beschluss ohne Termin und setzt eine Frist von 3 Monaten fest, innerhalb der ein Antrag auf Hauptsacheentscheidung unzulässig ist. Schließlich wird auch das Hauptsacheverfahren anhängig. Im Hauptsacheverfahren werden fällige Unterhaltsbeträge für 3 Monate sowie laufender Unterhalt geltend gemacht. Nach mündlicher Verhandlung schließen die Beteiligten einen Unterhaltsvergleich, der gerichtlich protokolliert wird.

1. Einstweilige Anordnung wg. Trennungsunterhalt

Gegenstandswert:

640,00 EUR x 12 = 7.680,00 EUR; 7.680,00 EUR : 2 = 3.840,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 51 Abs. 1, 41 S. 2 FamGKG

1,3 Verfahrensgebühr

Nr. 3100 VV RVG
327,60 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 347,60 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 66,04 EUR
Summe 413,64 EUR

2. Hauptsacheverfahren wg. Trennungsunterhalt

Gegenstandswert:

640,00 EUR × 12 = 7.680,00 EUR + Rückstände: 3 × 640,00 EUR = 1.920,00 EUR

Gesamtwert: 9.600,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 51 Abs. 1 u. 2 FamGKG

1,3 Verfahrensgebühr

Nr. 3100 VV RVG
725,40 EUR

1,2 Terminsgebühr

Nr. 3104 VV RVG
669,60 EUR

1,0 Einigungsgebühr

Nr. 1003 VV RVG
558,00 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 1.973,00 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 374,87 EUR
Summe 2.347,87 EUR

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