Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1651 Praxis des Arbeitsrechts, Kunz/Henssler/Nebeling/Beck, 7. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 82.1: Heimarbeitsvertrag

Heimarbeitsvertrag

zwischen

der _________________________ [Name und Anschrift der auftraggebenden Gesellschaft]

– im Folgenden "Gesellschaft" genannt –

und

Herrn/Frau [Name und Anschrift der Heimarbeiterin/des Heimarbeiters]

– im Folgenden "Heimarbeiter" genannt –

wird folgender Heimarbeitsvertrag geschlossen:

§ 1

Art der Tätigkeit

(1) Herr/Frau _________________________ [Name] wird ab dem _________________________ [Datum] unbefristet bei der Gesellschaft als Heimarbeiter beschäftigt. Die ersten sechs Monate des Heimarbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann das Heimarbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

(2) Die Gesellschaft überträgt dem Heimarbeiter folgende Tätigkeiten:

_________________________ [exakte Tätigkeitsbeschreibung des Heimarbeiters im Hinblick auf § 7a HAG erforderlich].

(3) Der Heimarbeiter verpflichtet sich, die vereinbarten Tätigkeiten gemäß den ihm erteilten Aufträgen und Auflagen auszuführen. Dem Heimarbeiter übergebene Arbeitsbeschreibungen sowie Muster und Schablonen werden Bestandteil dieses Vertrages.

§ 2

Umfang der Tätigkeit

(1) Der Heimarbeiter ist verpflichtet, monatlich eine Heimarbeitsmenge zu bearbeiten und abzuliefern, deren Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung der Normalleistung _________________________ [Anzahl] Stunden im Monat beträgt.

(2) Die Gesellschaft ist verpflichtet, eine entsprechende Heimarbeitsmenge auszugeben, mindestens _________________________ [Anzahl] Stück pro _________________________ [Anzahl]. Bei einer geringeren Ausgabemenge gilt § 29 Abs. 8 HAG.

§ 3

Auftragsbearbeitung und Auftragsdurchführung

(1) Der Heimarbeiter ist verpflichtet, das zu verarbeitende Material abzuholen und die fertiggestellten Artikel abzuliefern.

[alternativ: Die Gesellschaft ist verpflichtet, das zu verarbeitende Material anzuliefern und die fertiggestellten Artikel abzuholen.]

(2) Die Abholung der zu verarbeitenden Materialien und die Ablieferung der fertiggestellten Artikel gemäß Abs. 1 erfolgen jeweils gleichzeitig einmal monatlich/wöchentlich am [Datumsangabe oder Benennung eines Wochentags] in der Betriebsstätte [Ort, Adresse] und zwar in der Zeit von [Uhrzeit] bis [Uhrzeit].

[alternativ: Die Anlieferung der zu verarbeitenden Materialien und die Abholung der fertiggestellten Artikel gemäß Abs. 1 erfolgen jeweils gleichzeitig einmal monatlich/wöchentlich am _________________________ [Datumsangabe oder Benennung eines Wochentags] beim Heimarbeiter _________________________ [Ort, Adresse] und zwar in der Zeit von _________________________ [Uhrzeit] bis _________________________ [Uhrzeit].]

(3) Der Heimarbeiter/die Gesellschaft ist verpflichtet, die Abhol- und Lieferfristen gemäß Abs. 2 pünktlich einzuhalten. Wird die in Abs. 2 vereinbarte Abhol-/Lieferfrist schuldhaft um _________________________ [Anzahl] Tage/Wochen versäumt, kann die Gesellschaft/der Heimarbeiter den hieraus entstandenen Schaden beim Heimarbeiter/bei der Gesellschaft geltend machen. Die Höhe des Schadensersatzes ist auf den Wert der normalerweise während der Verspätung zu leistenden Heimarbeit begrenzt.

(4) Der Heimarbeiter ist verpflichtet die von der Gesellschaft gelieferten Materialien mit angemessener Sorgfalt zu behandeln. Nach Beendigung des Heimarbeitsverhältnisses sind sämtliche Unterlagen und Materialien unverzüglich an die Gesellschaft herauszugeben.

§ 4

Anlagen, Geräte und technische Einrichtungen

(1) Der Heimarbeiter verrichtet die ihm übertragene Tätigkeit mit eigenen Anlagen, Geräten und technischen Einrichtungen. Der Heimarbeiter hat dafür Sorge und Kosten zu tragen, dass die zur Verrichtung der übertragenen Tätigkeit erforderlichen Anlagen, Geräte und technischen Einrichtungen funktionsfähig bei ihm zur Verfügung stehen.

(2) Der Heimarbeiter ist verpflichtet die zur Verrichtung der ihm übertragenen Tätigkeit erforderlichen Anlagen, Geräte und technischen Einrichtungen zu warten und einsatzbereit zu halten. Es obliegt seiner Verantwortung, dass diese bei Beschädigung, Ausfall oder sonstiger Störung kurzfristig repariert oder ersetzt werden.

§ 5

Arbeitszeit

Der Heimarbeiter ist in der Einteilung seiner Arbeitszeit frei und unterliegt diesbezüglich nicht dem Direktionsrecht der Gesellschaft.

§ 6

Vergütung

(1) Die Vergütung des Heimarbeiters richtet sich nach den bindenden Festsetzungen von Entgelten und Vertragsbedingungen für [genaue Bezeichnung der einschlägig bindenden Festsetzung] in seiner jeweils gültigen Fassung. Er wird hierbei in die Entgeltgruppe _________________________ [Ziffer] eingruppiert und erhält ein Mindeststundenentgelt in Höhe von _________________________ [Zahl] EUR brutto.

(2) Dem Mindeststundenentgelt liegt eine Stückentgeltberechnung zu Grunde. Die Parteien sind sich darüber einig, dass von dem Heimarbeiter pro Stunde _________________________ [Anzahl] Stück von _________________________ [genaue Bez...

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