Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 8.21: Zurückweisung eines höheren überregional ermittelten Restwertes

Der angeführte Restwert in Höhe von _________________________ EUR ist zurückzuweisen. Der Geschädigte bewegt sich in den für die Schadensbehebung gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen (BGH, Urt. v. 13.10.2009 – VI ZR 318/08 = NZV 2010, 193; BGH, Urt. v. 10.7.2007 – VI ZR 217/06 = NJW 2007, 2918). Ein ggf. höherer Restwert, der sich nicht auf ein Angebot des regionalen Marktes bezieht, ist grundsätzlich unbeachtlich (OLG Hamm, Urt. v. 31.10.2008 – 9 U 48/06 = NZV 2009, 183).

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