Kurzbeschreibung

Muster aus: zap.5934 Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder, Baumgärtel-Brunner-Bugarin, 4. Aufl. 2018 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 8.26: Vergleich unter Widerrufsvorbehalt – RSV

Anrede,

wir haben in der streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung einen Vergleich unter Widerrufsvorbehalt mit der Gegenseite geschlossen. Der Vergleich sieht vor, dass Sie von Ihrer Forderung 2/3 (Summe) erhalten. Der Vergleich ist mit einer zusätzlichen Klausel versehen, dass für den Fall, dass eine Zahlung an Sie nicht bis zum (Datum) erfolgt, der Gesamtbetrag nebst Zinsen von der Gegenseite geschuldet wird. Allerdings befürchten wir für den Fall, dass die geringere Vergleichszahlung nicht fristgerecht geleistet wird, Zahlungsschwierigkeiten auf Gegnerseite. Vor Einleitung von etwa erforderlichen Vollstreckungsmaßnahmen würden wir Sie dann noch einmal informieren.

Es gibt im vorliegenden Fall eine weitere Schwierigkeit, die zu beachten ist. Es ist möglich, dass Ihre Rechtsschutzversicherung, die wir über den Vergleich mit gleicher Post informiert haben, für den abgeschlossenen Vergleich keine Kostendeckung übernimmt, oder diese einschränkt. Dies findet seine Ursache darin, dass die Versicherung nur Kosten zahlt, die aufgrund eines zutreffenden Verhältnisses von Obsiegen zu Unterliegen entstanden sind. Hier könnte es an diesem Kostenverhältnis fehlen. Sie haben Ihr Anliegen zu 2/3 durchsetzen können, wenn der Vergleich wirksam zustande kommt. Die übliche Kostenregelung bei Vergleichen ist jedoch (gesetzlich vorgegeben) eine sog. Kostenaufhebung. Kostenaufhebung entspricht einem Obsiegen ("gewinnen") zu 50 %. Dann trägt jede Partei die eigenen Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten. Das hier gegebene Verhältnis von Obsiegen zu Unterliegen würde daher eine andere Kostenquote rechtfertigen. Wir haben uns bemüht – in Kenntnis der zu erwartenden Schwierigkeiten mit der Rechtsschutzversicherung – mit der Gegenseite eine andere Kostenquote zu vereinbaren. Dazu war die Gegenseite aber nicht bereit.

Wir können daher hier ohne Vorliegen der Stellungnahme Ihrer Rechtsschutzversicherung nicht ausschließen, dass ein Teil der Kosten für unsere Vertretung bei Ihnen verbleiben wird. Die Höhe Ihres Anteils hängt von der Höhe ab, die die Rechtschutzversicherung bereit ist zu zahlen.

Bitte beachten Sie bei Ihren Überlegungen über den Fortgang der Angelegenheit, dass wir ein positives Urteil nicht gewährleisten können. Es ist nicht auszuschließen, dass nach Widerruf des Vergleichs der Rechtsstreit auch insgesamt zu Ihren Lasten entschieden wird.

Bitte teilen Sie uns bis zum (Datum) mit, ob Sie mit dem geschlossenen Vergleich auch unter Berücksichtigung einer etwa eigenen Kostenlast einverstanden sind.

Grußformel

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?