Kurzbeschreibung

Muster aus: zap.5934 Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder, Baumgärtel-Brunner-Bugarin, 4. Aufl. 2018 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 8.27: Ratenzahlungsvereinbarung

In der Forderungssache _________________________

(Hinweis wegen der Vergütungsberechnung: der Auftraggeber ist vorsteuerabzugsberechtigt)

gegen _________________________

wegen _________________________

– Vollstreckungsbescheid des AG Amtsgerichtshausen,

Amtsgerichtsstraße 1, 99999 Amtsgerichtshausen vom _________________________ zum Aktenzeichen – _________________________ –

Forderungsstand inkl. Zinsen und Kosten am _________________________ (Datum): _________________________ EUR:

Der Schuldner erklärt, dass aufgrund seines bisherigen Zahlungsverhaltens die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zum Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung notwendig war. Der Schuldner erklärt weiterhin, dass ihm bekannt ist, dass für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zum Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung Kosten entstehen, die von ihm zu übernehmen sind.

Die Kosten beziffern sich wie folgt:

Vergütung/Kosten für den Ratenzahlungsvergleich

Gegenstandswert, Kosten, Zinsen, Hauptforderung = _________________________ EUR

0,3 Vollstreckungsgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 13 Nr. 3309 VV RVG

1,0 Einigungsgebühr §§ 2 Abs. 2, 13 Nr. 1003 VV RVG

Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen Nr. 7002 VV RVG

Summe _________________________ EUR

Der Schuldner erklärt und erkennt nochmals ausdrücklich an, dem Gläubiger (den Gläubigern, der Gläubigerin – zukünftig dem Gläubiger) den oben genannten Betrag entsprechend dem beigefügten Forderungskonto zuzüglich weiterer Zinsen zu schulden und die insgesamt ausstehende jetzige und zukünftige Forderung tilgen zu wollen. Er erklärt ferner, dass er in der Lage ist, die vereinbarte Verpflichtung zu erfüllen und die Ratenzahlung zu erbringen.

Dies vorausgesetzt schließen die Parteien dieses Vergleichs folgende Vereinbarung:

1.

Der Schuldner verpflichtet sich (mehrere Schuldner verpflichten sich als Gesamtschuldner) zur Abgeltung der Gesamtschuld und zur Zahlung der bestehenden Forderung des Gläubigers (einschließlich der Kosten für die Ratenzahlungsvereinbarung) wie folgt:

erstmalig

am _________________________.

am _________________________ weitere _________________________

Rest in monatlichen Raten in Höhe von _________________________

jeweils fällig am _________________________ zu zahlen.

2.

Der Schuldner wird keine Einwendungen hinsichtlich des Grundes oder der Höhe der Forderung erheben. Der Schuldner erklärt ausdrücklich, dass Gründe für die Erhebung der Vollstreckungsabwehrklage nicht gegeben sind. Ist bereits ein Schuldtitel ergangen, erklärt der Schuldner weiterhin, auch auf eine Nichtigkeits- oder Restitutionsklage zu verzichten.

3.

Die Zahlungen sind an den Gläubigervertreter zu leisten.

Der Schuldner erteilt dem Gläubigervertreter (Rechtsanwalt) eine Einzugsermächtigung, damit der monatliche Betrag durch den Gläubigervertreter mittels Einzug vom Konto des Schuldners erfolgen kann. Der Schuldner stellt sicher, dass sein Konto über hinreichende Deckung verfügt, damit die Durchführung des Lastschriftverfahrens möglich ist. Der Einzug erfolgt zu dem vereinbarten Datum der Ratenzahlung.

Verfügt der Schuldner über ein Paypal-Konto übergibt er dem Gläubigervertreter die Zugangsdaten und erlaubt die Verfügung über dieses Konto.

4.

a) Dem Schuldner ist bekannt, dass für die Kontrolle der durch ihn zu leistenden Zahlungen die Einschaltung eines Rechtsanwaltes notwendig ist. Für die Weiterleitung der Zahlungen an den Gläubiger wird der Rechtsanwalt Hebegebühren gem. Nr. 1009 VV RVG berechnen. Der Schuldner verpflichtet sich, die Hebegebühren ebenfalls zu begleichen. Eine Mitteilung der Höhe der Hebegebühr an den Schuldner erfolgt unmittelbar, wenn diese entstanden ist. Der Gläubiger reduziert diese Hebegebühren dadurch, dass er sich einverstanden erklärt, dass die Zahlungen an ihn weitergeleitet werden, wenn der Schuldner jeweils drei Monatsbeträge erbracht hat.
b) Sollte der Einzug vom Konto des Schuldners nicht durchführbar sein (z.B. mangels Kontodeckung oder aufgrund Widerrufs/Rückrufs), so zahlt der Schuldner für jede Rücklastschrift die Gebühren, die das Kreditinstitut dafür in Rechnung stellt. Zusätzlich wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR fällig. Der Schuldner erkennt an, diesen Betrag an den Gläubiger zu leisten. Dem Schuldner ist bekannt, dass dies seine laufende Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger erhöht.

5.

Der Gläubiger wird, sofern die Raten pünktlich und ohne Schwierigkeiten geleistet werden, keine Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner einleiten. Bereits laufende Vollstreckungsverfahren wird der Gläubiger für ruhend erklären. Ist der Schuldner mit einer Rate länger als zwei Wochen in Verzug, ist diese Vereinbarung hinfällig und der Gläubiger wird erneut Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen. Für ruhend erklärte Vollstreckungsmaßnahmen wird der Gläubiger im Fall des Zahlungsverzugs wieder aufnehmen.

6.

Kommt der Schuldner s...

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