Kurzbeschreibung

Muster aus: zap.5934 Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder, Baumgärtel-Brunner-Bugarin, 4. Aufl. 2018 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 8.40: Kurzbelehrung Vergütungsfolge bei Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Anrede,

anliegend überreichen wir Ihnen die Kopie der Ausfertigung des Urteils (Beschlusses _________________________) vom _________________________ des Gerichts zum AZ _________________________.

Wie Sie der Anlage entnehmen können, ist die Angelegenheit bedauerlicherweise nicht zu Ihren Gunsten entschieden worden.

Das Urteil (der Beschluss) kann mit der Berufung/sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist zur Anfechtung des Urteils (Beschlusses) beträgt _________________________. Das Rechtsmittel muss bis zum _________________________ begründet werden. Das Rechtsmittel kann nur durch einen beim LG (OLG) zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden. Wird das Urteil/der Beschluss nicht angefochten, erwächst die Entscheidung in die sogenannte Rechtskraft und kann nicht mehr abgeändert werden.

Bitte nehmen Sie möglichst zeitnah zu uns Kontakt auf, um das weitere Vorgehen, insbesondere auch das Kostenrisiko eines Rechtsmittelverfahrens, zu besprechen. Ohne Ihre ausdrückliche Weisung werden wir – auch nicht zur Fristwahrung – aus Kostengründen das Rechtsmittel nicht einlegen. Eine Kontaktaufnahme ist vor Fristablauf, d.h. spätestens bis zum _________________________ erforderlich.

Bereits jetzt müssen wir darauf hinweisen, dass für eine Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels durch uns nach den zwingenden Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) Gebühren und sogenannte Auslagen entstehen. Die für die Prüfung der Erfolgsaussichten entstehenden Gebühren werden allerdings für den Fall der Durchführung des Rechtsmittelverfahrens auf die im Rechtsmittelverfahren entstehenden Gebühren angerechnet und bleiben nicht neben den Gebühren des Rechtsmittelverfahrens bestehen.

Wir bitten Sie daher bereits jetzt um Rücksendung der beigefügten Auftragsbestätigung für die Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und um telefonische Kontaktaufnahme.

Bei Zahllast des Auftraggebers noch ein Hinweis zur Zwangsvollstreckung/Sicherheitsleistung etc.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Grußformel

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