Kurzbeschreibung

Muster aus: zap.5934 Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder, Baumgärtel-Brunner-Bugarin, 4. Aufl. 2018 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 8.44: Schreiben an den Auftraggeber bei gegnerischer Berufung zur Fristwahrung

Anrede,

wie Sie dem in der Anlage beigefügten Schreiben entnehmen können, hat die Gegenseite gegen das obsiegende erstinstanzliche Urteil leider Berufung eingelegt, sodass das Verfahren noch nicht durch Eintritt der Rechtskraft beendet ist. Offenbar ist die Gegenseite sich aber nicht sicher, ob ernsthaft ein Berufungsverfahren geführt wird und hat die Berufung daher nur zur Wahrung der unverlängerbaren Notfrist zur Einlegung der Berufung eingelegt. Gleichzeitig sind wir gebeten worden, uns nicht bei Gericht zu bestellen.

Es ist in diesen Fällen aus anwaltlichen Gepflogenheiten unüblich, sich trotzdem beim Gericht zu melden und Ihre Vertretung anzuzeigen. Da nicht auszuschließen ist, dass das Berufungsverfahren durchgeführt wird, bitten wir Sie, uns mittels der beigefügten Auftragsbestätigung für das Berufungsverfahren zu beauftragen. Wir werden uns dann unverzüglich beim Gericht melden, sobald feststeht, dass die Berufung auch durchgeführt wird. Endet das Berufungsverfahren ohne Begründung mit Rücknahme durch den Berufungskläger (Gegner), werden wir Ihnen keine Vergütung in Rechnung stellen.

Es drohen Ihnen keine Rechtsnachteile, wenn wir uns nicht sofort beim Gericht für Sie melden und bestellen. Das Gericht stellt weiterhin alle Schriftstücke an uns als bisherige Prozessbevollmächtigte zu.

Wir werden Sie sofort informieren, wenn feststeht, ob das Berufungsverfahren tatsächlich durchgeführt wird.

Grußformel

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