Kurzbeschreibung

Muster aus: zap.5934 Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder, Baumgärtel-Brunner-Bugarin, 4. Aufl. 2018 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 8.63: Belehrung bei Teil-PKH Beiordnung des auswärtigen RA zum "Tarif" des ortsansässigen RA

Anrede,

wie Sie dem in der Anlage beigefügten Beschluss entnehmen können, hat uns das Gericht beigeordnet und Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt. Diese Bewilligung ist jedoch nur in eingeschränkter Weise erfolgt. Unsere Kanzlei befindet sich bekanntlich in _________________________, die Termine zur mündlichen Verhandlungen werden am Gerichtsort in _________________________ stattfinden.

Zu diesem Termin müssen wir anreisen, was Kosten verursacht. Die Beiordnung umfasst diese Kosten nicht. Das Gericht hat eine Beiordnung ausgesprochen, in der klargestellt wurde, dass nur die Kosten an uns gezahlt werden, die entstanden wären, wenn wir am Gerichtsort niedergelassen wären.

Eine sofortige Beschwerde gegen diese Bewilligung ist wenig aussichtsreich. Die Einschränkung stimmt mit der Rechtsprechung des BGH überein, sodass wir hier keine Rechtsmittel gegen den Beiordnungsbeschluss einlegen werden.

Um Ihnen einen Überblick über die zu erwartende Kostenbelastung zu ermöglichen, haben wir uns bereits jetzt über die Kosten verschiedener Anreisemöglichkeiten zum Gerichtsort informiert.

Bei den Fahrtkosten handelt es sich jeweils um mögliche Alternativen. Die Anreisekosten entstehen nicht nebeneinander.

Kosten bei der Anreise mit dem Flugzeug gem. Nr. 7004 VV RVG _________________________ EUR

Economy Flug

ggf. zusätzlich Mietwagen-/Taxi zum Erreichen des Gerichtsortes erforderlich

Parkplatzgebühren, Taxikosten zum Flughafen _________________________ EUR

oder

Kosten bei der Anreise mit der Deutschen Bahn gem. Nr. 7004 VV RVG

(ggf. unterteilen: mit Bahn Card/ohne Bahn Card, 1. oder 2. Klasse) _________________________ EUR

oder

Kosten für die Anreise mit dem eigenen Pkw gem Nr. 7003 VV RVG _________________________ EUR

(0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer)

Abwesenheitsgeld gem. Nr. 7005 VV RVG _________________________ EUR

Eventuell:

Unterbringungskosten gem. Nr. 7006 VV RVG

Hotel, Kategorie 4 Sterne _________________________ EUR

Wie Sie der vorstehenden Übersicht entnehmen können, müssen Sie für die Wahrnehmung des Termins insgesamt mit Kosten in Höhe von _________________________ EUR rechnen. Unmittelbar nach Zustellung der Ladung zum Termin durch das Gericht werden wir einen Vorschuss bei Ihnen anfordern, der die Reisekosten deckt. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zum Zeitpunkt der Ladung zum Termin finanziell in der Lage sind, die Reisekosten zu verauslagen.

Wir werden uns selbstverständlich um eine günstige Anreise bemühen und auf überflüssigen Luxus verzichten. Bei einer Anreise mit dem Flugzeug können Sie davon ausgehen, dass die Kosten hierfür deutlich günstiger sind, wenn eine Buchung frühzeitig erfolgt. Wir haben keine Bedenken, auch einen Billigflug zu nutzen. Damit wir ein solches Angebot buchen können, ist es allerdings erforderlich, dass durch Sie vorher eine Zahlung der ­Reisekosten erfolgte. Es ist unüblich, dass die Reisekosten durch Anwälte verauslagt und erst später von dem Auftraggeber erstattet werden.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unser Sekretariat. Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie gerne.

Grußformel

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