Kurzbeschreibung

Muster aus: zap.5934 Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder, Baumgärtel-Brunner-Bugarin, 4. Aufl. 2018 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 8.64: Hinweis an den Auftraggeber bei PKH mit Ratenzahlung

Anrede,

das Gericht hat Ihnen Prozesskostenhilfe mit der Maßgabe bewilligt, dass Sie sich an den entstehenden Kosten des Verfahrens regelmäßig beteiligen. Das Gericht hat eine Ratenhöhe von monatlich _________________________ EUR festgesetzt.

Diese Raten müssen Sie pünktlich und unaufgefordert an die Justizkasse zum Aktenzeichen: _________________________ zur IBAN _________________________ BIC _________________________ leisten. Bitte bewahren Sie Ihre Zahlungsbelege sorgfältig auf.

Die Zahlungen sind nicht an unsere Kanzlei zu richten, wir sind nicht Leistungsempfänger.

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie mit der Ratenzahlung in Verzug geraten, weil Sie länger als drei Monate die festgesetzten Raten nicht gezahlt haben, hat das gem. § 124 Nr. 4 ZPO zur Folge, dass das Gericht die bewilligte Prozesskostenhilfe aufhebt. Sie schulden dann bei Aufhebung von Prozesskostenhilfe den vollen und höheren gesetzlichen Vergütungsbetrag.

Sollten sich Ihre Einkommensverhältnisse verschlechtern und Sie nicht mehr in der Lage sein, die Raten in der entsprechenden Höhe zu leisten, müssen Sie uns dringend informieren. Es ist möglich, bei veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen, eine Abänderung der Ratenhöhe zu beantragen (unter Umständen sogar eine Freistellung). Dazu ist aber zwingend ein Antrag erforderlich. Die Einstellung der Zahlung hat immer negative Konsequenzen.

Sie müssen die Raten im Übrigen nicht "lebenslang" erbringen. Vier Jahre und damit 48 Kalendermonate lang (§ 115 Abs. 1 Satz 4 ZPO) müssen Sie die Raten leisten. Selbstverständlich müssen Sie dann keine Raten mehr erbringen, wenn Ihre Zahlung bereits sämtliche Ansprüche abdeckt.

Wir bitten um kurze Information, wenn Sie die Ratenzahlung aufgenommen haben, da wir das Prozessgericht entsprechend informieren werden.

Grußformel

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