Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 8.71: Erfordernis eines täglichen Fahrbedarfs

Der Geschädigte darf einen Mietwagen erst bei einem täglichen Fahrbedarf von mehr als 20 km auf Kosten des Schädigers in Anspruch nehmen und muss sich ansonsten auf die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel oder eines Taxis verweisen lassen (OLG Bamberg DAR 2015, 639; OLG Hamm NZV 1995, 356; OLG München VersR 1993, 768). Ausweislich der Mietwagenrechnung sind mit dem angemieteten Fahrzeug in _________________________ Tagen lediglich _________________________ Kilometer gefahren worden. Dies entspricht _________________________

Kilometer täglich. Es hätte sich aufdrängen müssen, dass Mietwagenkosten von weit über _________________________ unverhältnismäßig sind im Vergleich zu Taxikosten, die unter _________________________ liegen (OLG Hamm NZV 2002, 82).

Bei einem derart geringen Fahrbedarf ist dem Geschädigten ein Ausweichen auf öffentliche Nahverkehrsmittel oder ggf. ein Taxi zumutbar (LG München SP 2005, 386; AG Kehl, Urt. v.18.2.2015 – 4 c 344/14, juris).

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