Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 8.99: Überlegungszeitraum

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Regulierung der Nutzungsausfallentschädigung orientieren sie sich starr an der tatsächlichen Reparaturdauer. Sie verkennen dabei, dass meinem Mandanten auch ein Überlegungszeitraum zusteht und er deshalb nach Zugang des Gutachtens noch drei Tage überlegen durfte, ob die Reparatur durchgeführt wird. Der BGH hat sogar sieben Tage anerkannt (BGH NJW 1975, 160). Das gilt hier umso mehr, als der Schaden nach dem Gutachten nahezu ein wirtschaftlicher Totalschaden ist und mein Mandant auch über eine Neuanschaffung nachgedacht hat (vgl. hierzu Gutt, jurisPR-VerkR 11/2014 Anm. 3). Die Entscheidung hierüber obliegt allein der Dispositionsfreiheit des Geschädigten (LG Bonn VersR 2013, 1147; AG München DV 2017, 100).

Sie werden daher zur Zahlung der vollständig bezifferten Nutzungsausfallentschädigung bis spätestens zum

_________________________ (14-Tages-Frist)

aufgefordert.

Mit freundlichem Gruß

(Rechtsanwalt)

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