Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Ehevertraege

Muster 9.13: Sorgerechtsvollmacht

M bevollmächtigt F bei bestehen bleibender gemeinsamer elterlicher Sorge, ihn zu vertreten, soweit Erklärungen von M im Rahmen der elterlichen Sorge erforderlich sind, insbesondere im Zusammenhang mit Antragstellungen und sonstigen Erklärungen gegenüber Behörden.

F verpflichtet sich, M jeweils unverzüglich zu unterrichten, nachdem sie von dieser Vollmacht Gebrauch gemacht hat.

(Hier ggf. Ergänzung für Widerrufsmöglichkeiten und die Rechtsfolgen eines evtl. Widerrufs, falls die Vollmacht keine sonstigen Erklärungen enthält.)

F verpflichtet sich, diese Vollmachtsurkunde nach dem Erlöschen der Vollmacht etwa durch Eintritt der Volljährigkeit des Kindes, Widerruf, eine andere Vereinbarung oder aus anderen Gründen, an M zurückzugeben (§ 175 BGB).

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