Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Ehevertraege

Muster 9.14: Regelumgang

Der Vater hat das Recht und die Pflicht, zweiwöchentlich Umgang mit dem Kind zu pflegen und es dazu von Freitag 18.00 bis Sonntag 18.00 zu sich zu nehmen.

Der Umgang findet erstmals am _________________________ statt.

An die Stelle eines ausgefallenen Umgangswochenendes tritt das nachfolgende Wochenende. Entsprechend verschieben sich alle weiteren Wochenenden.

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