Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Ehevertraege

Muster 9.40: Verzicht auf nachehelichen Unterhalt

"Wir verzichten gegenseitig auf nachehelichen Ehegattenunterhalt, gleich aus welchem Unterhaltstatbestand. Die gilt auch für den Fall der Not. Der Verzicht gilt auch für eventuelle Ansprüche aus § 1586a BGB und § 1586a BGB. Wir verzichten ferner für den Fall der Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse auf jegliches Abänderungsrecht. Wir nehmen den Verzicht wechselseitig an."

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