Kurzbeschreibung
Muster aus: FamRMandat_Ehevertraege
Muster 9.49: Begrenzung des Endvermögens
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Das Endvermögen der Ehegatten i.S.v. § 1375 Abs. 1 BGB wird wie folgt begrenzt:
Beim Ehemann auf 100.000 EUR, bei der Ehefrau auf 50.000 EUR.
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