Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Ehevertraege

Muster 9.50: Bewertung eines Vermögensgegenstandes

1. Für die Bewertung der Immobilie der Ehefrau auf Ibiza im Endvermögen i.S.v. § 1375 Abs. 1 BGB wird vereinbart, dass ein Betrag von höchstens 150.000 EUR gelten soll. Lediglich bei Streit um die Frage, ob die Immobilie weniger wert ist, soll dies einer Klärung durch ein Sachverständigengutachten zugänglich sein.

2. Bei Streit um die Bewertung der Immobilie in Frankfurt am Main des Ehemanns soll der Wert ermittelt werden durch

eine Bewertung des Ortsgerichts

Variante

ein Gutachten eines von _________________________ zu bestimmenden Sachverständigen.

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