Kurzbeschreibung

Muster aus: zap.0030 Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts, Thomas Wachter-Heribert Heckschen, 6. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 9.6: Nachträgliche Beitragserhöhungen

Die Gesellschafterversammlung kann eine Erhöhung der Beiträge der Gesellschafter beschließen. Ein solcher Beschluss ist allerdings nur zulässig, wenn alle Gesellschafter verhältnismäßig gleich zur Beitragserhöhung herangezogen werden. Eine mehrmalige Erhöhung des Beitrags ist zulässig. Der Erhöhungsbetrag darf jedoch insgesamt einen Betrag von 50 % der ursprünglich versprochenen Beitragsleistung nicht übersteigen.

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