Kurzbeschreibung
Muster aus: zap.0025 Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Detlef Burhoff, 7. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster A.4: Anhörungsrüge
An das
Oberlandesgericht
_________________________
In der Bußgeldsache
gegen H. Mustermann
Az.: _________________________
erhebe ich gem. § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 356a StPO die Anhörungsrüge
und beantrage,
das Verfahren gem. § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 356a StPO in den Stand vor Erlass der Entscheidung des Senats vom _________________________ zu versetzen.
Begründung:
Der Betroffene ist vom Amtsgericht Musterstadt durch Urt. v. _________________________ wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 200,00 EUR verurteilt worden. Außerdem hat das Amtsgericht gegen ihn ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Gegen dieses Urteil hat der Betroffene durch mich am _________________________ Rechtsbeschwerde eingelegt. Die Generalstaatsanwaltschaft hat dazu mit Antrag vom _________________________ Stellung genommen. Dieser Antrag ist dem Betroffenen nicht gem. § 79 Abs. 3 OWiG, § 349 Abs. 3 S. 1 StPO mitgeteilt worden. Jedenfalls ist der Antrag nicht in meinem Büro eingegangen, was ich anwaltlich versichere. Damit hatte der Betroffene keine Gelegenheit, zum Antrag der Generalstaatsanwaltschaft gem. § 349 Abs. 3 S. 2 StPO, § 79 Abs. 3 OWiG Stellung zu nehmen. Diese Gelegenheit hätte der Betroffene wahrgenommen und dargelegt, dass die amtsgerichtliche Entscheidung entgegen der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme nicht den Anforderungen an die Feststellungen, die die obergerichtliche Rechtsprechung aufgestellt hat, entspricht. Das gilt insbesondere im Hinblick auf den nach Erlass der amtsgerichtlichen Entscheidung ergangenen Beschluss des Senats vom _________________________.
Die Verwerfungsentscheidung des Senats vom _________________________ ist bei mir im Büro am _________________________ eingegangen. Kopie der Entscheidung mit dem Eingangsvermerk liegt an. Im Übrigen füge ich die eidesstattliche Versicherung meiner Mitarbeiterin vom _________________________ bei, in der diese den Eingang am _________________________ eidesstattlich versichert. Damit ist die Wochenfrist des § 356a S. 2 StPO, § 79 Abs. 3 OWiG gewahrt und zugleich der Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Gehörsverletzung glaubhaft gemacht.
Rechtsanwalt