Kurzbeschreibung
Muster aus: zap.0025 Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Detlef Burhoff, 7. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster V.1: Abrechnungsschreiben an die Rechtsschutzversicherung
An die
Muster-Versicherung
Postfach
12345 Musterstadt
Vers.-Nehmer: _________________________
Vers.-Nr.: _________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Abschluss des Verfahrens rechne ich nachstehend die von mir für Ihren Versicherungsnehmer erbrachten Tätigkeiten ab.
Folgende Umstände sind für die Bemessung der Gebühren im Rahmen des § 14 Abs. 1 RVG von Bedeutung:
Ihr Versicherungsnehmer hatte die Geschwindigkeit innerorts um 33 km/h übertreten. Deshalb hatte die Bußgeldbehörde gegen ihn mit Bußgeldbescheid vom _________________________ das Regelfahrverbot von einem Monat und eine Geldbuße von 160,00 EUR festgesetzt. Mir ist es dann gelungen, die Bußgeldbehörde zur Rücknahme dieses Bußgeldbescheids zu bewegen. Mit neuem Bußgeldbescheid vom _________________________ ist dann nur noch eine Geldbuße von 300,00 EUR festgesetzt worden. Das Fahrverbot ist entfallen.
M.E. ist bei allen abzurechnenden Gebühren mindestens von der Mittelgebühr auszugehen. Ihr Versicherungsnehmer ist Kraftfahrer, der aus beruflichen Gründen dringend auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist. Seine Firma hatte schon signalisiert und mit in Fotokopie anliegendem Schreiben vom _________________________ mitgeteilt, dass sie im Fall der Verhängung eines Fahrverbots das mit Ihrem Versicherungsnehmer bestehende Arbeitsverhältnis kündigt. Ich weise darauf hin, dass mein Mandant sich zu dem Zeitpunkt nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit bei seinem Arbeitgeber noch in der Probezeit befunden hat.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse meines Mandanten entsprechen dem Durchschnitt. Er bezieht ein Nettoeinkommen von rund 2.600,00 EUR.
Der von mir erbrachte Zeitaufwand war erheblich. Es haben mehrere Besprechungen mit meinem Mandanten stattgefunden, zudem habe ich mehrmals mit dem Arbeitgeber telefoniert. Zweimal habe ich längere Gespräche mit dem Sachbearbeiter der Bußgeldbehörde geführt. Den genauen zeitlichen Umfang meiner Tätigkeit können Sie aus dem anliegenden Vergütungsblatt entnehmen, in dem alle für Ihren Versicherungsnehmer erbrachten Tätigkeiten nach Tag und Dauer festgehalten sind. Danach bin ich insgesamt _________________________ Stunden tätig gewesen.
Ich darf schon jetzt darauf hinweisen, dass die Höhe der Geldbuße m.E. kein Kriterium für die Bemessung der Gebühren innerhalb der vorgegebenen Rahmen ist (wegen der Einzelheiten s. Burhoff in: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021, Vorbem. 5.1 VV Rn 37; Burhoff [Hrsg.], Handbuch für das straßenrechtliche OWi-Verfahren, 7. Aufl. 2024, Rdn 3758; Burhoff in: Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 26. Aufl. 2023, VV Vorb. Teil 5 Rn 18, jeweils mit weiteren Nachweisen). Die Geldbuße ist bereits ausschlaggebend für die Wahl der Stufe, nach der sich meine Gebühren richten. Sie darf dann innerhalb des Gebührenrahmens nicht noch einmal herangezogen werden.
Für den Ansatz der Gebühr Nr. 5115 Anm. 1 Ziff. 3 VV RVG weise ich darauf hin, dass diese Gebühr sich schon von Gesetzes wegen immer nach der "Rahmenmitte" bemisst.
Auf dieser Grundlage ergibt sich folgende Abrechnung meiner Tätigkeit _________________________
Rechtsanwalt