Begriff

Nachgelagerte Besteuerung bezeichnet das Prinzip, Altersvorsorgeaufwendungen in der Ansparphase steuerfrei zu stellen, um die späteren Leistungen in der Auszahlungsphase (in voller Höhe) besteuern zu können.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Typische Fälle der nachgelagerten Besteuerung sind § 19 Abs. 2 EStG sowie § 22 Nr. 5 EStG. Auch das BMF-Schreiben v. 17.6.2009, IV C 5 S 2332/07/004, BStBl 2009 I S. 1286, geändert durch BMF-Schreiben v. 8.8.2019, IV C 5 - S 2332/07/0004 :004, BStBl 2019 I S. 874, zu den Zeitwertkonten regelt die nachgelagerte Besteuerung.

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