Sonnt sich der Vermieter unbekleidet auf dem Grundstück, wird hierdurch die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt, wenn vom Vermieter damit keine gezielte Einwirkung beabsichtigt ist.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge