Grundsätzlich elektronisch. Entweder über Programme verschiedener Softwareanbieter oder mit der kostenlosen Steuer-Onlineplattform ELSTER. In ELSTER sollen die Formulare zur Feststellung des Grundsteuerwerts rechtzeitig bereitgestellt werden. Sofern Sie bereits bei ELSTER registriert sind, müssen Sie vorerst nichts weiter unternehmen.

Wer noch nicht bei ELSTER registriert ist, kann dies bereits jetzt erledigen. Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Registrierung in 3 Schritten und dauert ca. 10 Werktage.

Falls ihnen eine elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen dies auch Angehörige i. S. d. § 15 AO übernehmen. Diese können die eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um auch für Sie die Steuererklärung abzugeben.

Informationen zu ELSTER finden Sie unter www.elster.de.

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