AA v. 5.6.2001, o. Az.

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-niederländischen Abkommens über die gegenseitige Amtshilfe bei der Beitreibung von Steueransprüchen und der Bekanntgabe von Schriftstücken (BGBl 2001 II S. 691 vom 6.7.2001)

Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 27.12.2000 zu dem Abkommen vom 21.5.1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Amtshilfe bei der Beitreibung von Steueransprüchen und der Bekanntgabe von Schriftstücken (BGBl 2001 II S. 2) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 17

am 23.6.2001

in Kraft tritt.

Die Ratifikationsurkunden sind in Berlin am 23.5.2001 ausgetauscht worden.

 

Normenkette

DBA-Niederlande Art. 23

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