Rz. 105

Mit Wirkung vom 1.1.2014 wurde in Norwegen die Erbschaft- und Schenkungsteuer aufgehoben. Diese Änderung findet Anwendung für unentgeltliche Zuwendungen, die nach dem 31.12.2013 gegeben worden sind, sowie für Nachlässe, bei denen der Todesfall nach dem 31.12.2013 eingetreten ist.

 

Rz. 106

Für Zuwendungen, die vor dem Jahreswechsel erfolgt sind, oder für ein Erbe, bei dem der Todesfall vor dem Jahreswechsel eingetreten ist, ist die Erbschaftsteuer gemäß den für das Jahr 2013 geltenden Sätzen zu zahlen. Dies gilt selbst dann, wenn der Erbe die Verfügungsmöglichkeit über sein Erbe nach einem Todesfall in 2013 erst 2014 erlangt. Ebenso, wenn bei einem Todesfall im Jahr 2013 etwa die öffentliche Teilung erst viel später abgeschlossen ist.

 

Rz. 107

Das norwegische Parlament hat somit auch für das Jahr 2019 einen entsprechenden Beschluss (vedtak) mit den geltenden Sätzen und Freibeträgen gefasst.

 

Rz. 108

Der Erwerb durch den überlebenden Ehegatten, den registrierten Lebenspartner und durch den mit dem Erblasser zusammenwohnenden Lebensgefährten ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit. Alle anderen Erwerber erhalten einen Freibetrag von 470.000 NOK. Dieser persönliche Freibetrag erhöht sich für minderjährige und in der Ausbildung befindliche jugendliche Erben um 96.883 NOK für jedes Jahr bis zum Abschluss des 21. Lebensjahres.

 

Rz. 109

Der Tarif beträgt für die nächsten 330.000 NOK 6 % für Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder und Eltern, bei anderen 8 %. Der darüber hinausgehende Wert wird für Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder und Eltern mit 10 % besteuert, bei anderen mit 15 %[32]

 

Rz. 110

Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland besteht auf erbrechtlichem Gebiet nicht.

 

Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadressen befinden sich auf der beiliegenden CD-ROM.

[32] Stand: 2019.

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