I. Besteuerung der Gesellschaft
Rz. 183
Die AS ist körperschaftsteuerpflichtig, nicht aber vermögensteuerpflichtig, weil die Vermögensteuer nur von natürlichen Personen erhoben wird. Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 22 %. Eine Gewerbesteuer wird in Norwegen nicht erhoben.
Wenn die AS in Norwegen Umsätze von mehr als 50.000 NOK in einem Zeitraum von zwölf Monaten tätigt, unterliegen die Umsätze der AS der norwegischen Umsatzsteuer. Der Regelumsatzsteuersatz beträgt 25 %.
Rz. 184
Für die körperschaftsteuerrechtlichen Zwecke ist die AS nicht in ein Steuerregister einzutragen. Insoweit reicht die Eintragung im Handelsregister aus, zumal neben der Handelsregisternummer keine weitere Steuernummer erteilt wird.
Demgegenüber ist die AS im Umsatzsteuerregister einzutragen, sobald ihre Umsätze die Schwelle von 50.000 NOK in einem Zeitraum von zwölf Monaten überschreiten. Unter bestimmten Umständen kann auch vorher bereits eine Eintragung im Umsatzsteuerregister beantragt werden.
II. Besteuerung der Gesellschafter
Rz. 185
Wenn es sich bei dem Gesellschafter der AS um eine norwegische Kapitalgesellschaft, also um eine AS oder eine ASA, handelt, unterliegen die Gelder, welche die AS an den Gesellschafter zahlt, bei dem Gesellschafter grundsätzlich nicht der norwegischen Körperschaftsteuer.
Wenn es sich bei dem Gesellschafter hingegen um eine natürliche Person handelt, unterliegen die Zahlungen bei dem Gesellschafter der norwegischen Einkommensteuer von derzeit ca. 31 %. Außerdem unterliegen die Geschäftsanteile an der AS der Vermögensteuer von derzeit 0,85 %.
Rz. 186
Wenn es sich bei dem Gesellschafter um eine nicht-norwegische juristische Person handelt, unterliegen die Dividenden, welche die AS an den Gesellschafter zahlt, bei dem Gesellschafter unter bestimmten Umständen ebenfalls nicht der norwegischen Besteuerung. Entscheidend ist hierfür u.a., dass es sich bei der nicht-norwegischen juristischen Person um eine mit einer norwegischen Kapitalgesellschaft vergleichbare Gesellschaft handelt und dass diese Gesellschaft nicht in einem Niedrigsteuerland steueransässig ist. Anderenfalls behält Norwegen eine Quellensteuer ein.
Wenn es sich bei dem Gesellschafter um eine natürliche Person handelt, die nicht in Norwegen steueransässig ist, richtet sich die Besteuerung der Dividenden und eine etwaige Vermögensteuer nach dem anwendbaren nicht-norwegischen Steuerrecht. Allerdings behält Norwegen in diesen Fällen stets eine Quellensteuer ein.
Der Quellensteuersatz beträgt 25 %. In Doppelbesteuerungsabkommen ist der Quellensteuersatz indes regelmäßig auf 15 % reduziert.
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