Rz. 73

Es gibt in Norwegen keine Vorschriften über die Aufbewahrung eines Testaments. Es besteht aber die Möglichkeit, ein Testament beim Gericht erster Instanz (tingrett) in dem Bezirk, in dem man wohnt, in Oslo bei der Oslo byfogdembete, zur Aufbewahrung zu geben, § 63 Erbgesetz. Für die Aufbewahrung ist eine Gebühr zu entrichten. Das Testament wird beim Gericht registriert.

 

Rz. 74

Bei den Gerichten besteht eine landesweite Übersicht über die zur Aufbewahrung eingelieferten Testamente. Soweit ein Todesfall registriert worden ist, wird dann automatisch untersucht, ob unter der betreffenden Geburtsnummer (fødselsnummer) ein Testament registriert wurde.

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