Bei der Unterbringung in einer anderen Familie sind die tatsächlichen Kosten der Unterbringung zu tragen, sofern diese angemessen sind. In aller Regel werden diese Kosten nach besonderen Pauschalsätzen bemessen. Hilfe zur Erziehung von Kindern in Pflegestellen wird gegenüber der Leistung nach dem SGB XII jedoch vorrangig gewährt.

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