Onlineformulare wie beispielsweise ein allgemeines Kontaktformular oder ein Reparaturauftrag stellen eine einfache Möglichkeit dar, mit dem Betreiber der Website Kontakt aufzunehmen. Dabei sind insbesondere die nachstehenden Aspekte zu beachten.

2.1.2.1 Datenschutzerklärung/Transparenz der Datenverarbeitung (Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO)

Für den Benutzer muss transparent sein, ob und welche personenbezogenen Daten erhoben und wie sie genutzt werden. Dies ergibt sich aus dem Transparenzprinzip, das zu den bereits genannten Informationspflichten führt.

In der Datenschutzerklärung müssen demnach Ausführungen über Art, Umfang und Zweck der Onlineformulare enthalten sein. In den Formularen selbst muss auf die Datenschutzerklärung verwiesen werden.

2.1.2.2 Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 DSGVO)

Nach Art. 5 Abs. 1 DSGVO müssen personenbezogene Daten dem Zweck nach angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.

 
Wichtig

Nur notwendige Daten

Die Formulare sollten nur Eingabefelder für solche Daten enthalten, die notwendig sind, um den Sinn und Zweck der Kontaktaufnahme zu erfüllen. Werden darüber hinaus weitere Angaben abgefragt, sollte klargestellt sein, dass diese auf freiwilliger Basis erfolgen.

2.1.2.3 Vertraulichkeit und Integrität (Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO)

Durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (vgl. Art. 25 und 32 DSGVO) ist eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Informationen, die ohne Verschlüsselung über das Internet gesendet werden, können während der Übertragung unberechtigt gelesen werden. Um die Integrität der erfassten Daten zu gewährleisten, sollten Kontaktformulare auf https-verschlüsselten Seiten bereitgestellt werden. Das Kommunikationsprotokoll (https – Hypertext Transfer Protocol Secure) dient dem Schutz vor unerlaubtem Abhören der ausgetauschten Daten und stellt die Authentifizierung der kommunizierenden Parteien (Server-Client) sicher.

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