Normenkette

§ 10 WEG, § 15 WEG

 

Kommentar

Nutzungsbeschreibungen in einer Teilungserklärungs-Vereinbarung sind für alle Beteiligte bindend; sie werden nicht stillschweigend dadurch abgeändert, dass die anderen Eigentümer eine abweichende Nutzung über mehrere Jahre ohne Widerspruch hinnehmen. Deshalb kann sich ein Erwerber von Räumlichkeiten nicht mit Erfolg darauf berufen, die übrigen Wohnungseigentümer müssten die teilungserklärungswidrige Nutzung weiter dulden, weil sie eine solche Nutzung gegenüber dem Voreigentümer widerspruchslos hingenommen hätten.

 

Link zur Entscheidung

( OLG Köln, Beschluss vom 23.12.1994, 16 Wx 172/94)

Zu Gruppe 5: Rechte und Pflichten der Miteigentümer

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