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Eine GmbH kann nur einen Sitz haben. Betreibt die Gesellschaft eine vom Sitz räumlich getrennte Unternehmung, so handelt es sich um eine Zweigniederlassung. Neben der räumlichen Trennung von der Hauptniederlassung sind eine eigene Organisation und eine nach außen hin selbstständige Leitung wesentlich.[94] Von der Zweigniederlassung zu unterscheiden ist die bloße Betriebsstätte, bei der das Merkmal der wirtschaftlichen Selbstständigkeit fehlt.

[94] Umfahrer, GmbH6, Rn 632.

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