Rz. 103

Die Verschuldensscheidung ist ausgeschlossen, wenn der verletzte Ehegatte dem anderen zu erkennen gibt, dass er dessen Verfehlung verziehen oder nicht als ehezerstörend empfunden hat (§ 56 EheG). Die Verzeihung ist unwiderruflich und wird nicht von Amts wegen beachtet, sondern muss vom Beklagten eingewendet werden.[165]

 

Rz. 104

Das Gesetz sieht außerdem die Beachtung folgender Fristen vor: Die Scheidungsklage muss binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Scheidungsgrundes erhoben werden (§ 57 Abs. 1 EheG). Bei fortgesetzten Eheverfehlungen beginnt die Frist ab dem Zeitpunkt der letzten Eheverfehlung zu laufen.[166] Solange die häusliche Gemeinschaft aufgehoben ist, läuft die Frist allerdings i.d.R. nicht (§ 57 Abs. 1 S. 3 EheG). Des Weiteren ist eine absolute Frist zu beachten: Die Scheidung ist (unabhängig von der Kenntnis des Scheidungsgrundes) nicht mehr zulässig, wenn seit dem Eintritt des Scheidungsgrundes zehn Jahre verstrichen sind (§ 57 Abs. 2 EheG).

 

Rz. 105

Zur nachträglichen Geltendmachung von Scheidungsgründen siehe § 59 EheG.

 

Rz. 106

Wird die Ehe wegen Verschuldens des Beklagten geschieden, so ist dies im Scheidungsurteil auszusprechen (§ 60 Abs. 1 EheG). Der Beklagte hat aber die Möglichkeit, eine Widerklage zu erheben oder einen Mitschuldantrag zu stellen (§ 60 Abs. 2 und 3 EheG). Siehe näher Rdn 122.

[165] Nademleinsky/Weitzenböck in: Schwimann/Kodek, II, § 56 EheG Rn 5 f.
[166] St. Rspr., OGH 6 Ob 155/98g, EFSlg 87.478; OGH 1 Ob 307/02g, EFSlg 104.861; OGH 3 Ob 215/07z, EFSlg 117.401; OGH 3 Ob 158/07t, EF-Z 2008/32; OGH 3 Ob 27/11h, EFSlg 131.131; OGH 8 Ob 115/13i, EFSlg 138.929; OGH 8 Ob 88/17z, iFamZ 2017/232 (Deixler-Hübner); OGH 3 Ob 64/18k, EF-Z 2019/15; OGH 7 Ob 196/18a, EF-Z 2019/119; OGH 7 Ob 21/19t, EF-Z 2019/118; LGZ Wien 43 R 747/99t, EFSlg 90.321; RIS-Justiz RS0057240.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge