Verfahrensgang
LG Braunschweig (Aktenzeichen 4 O 550/20 (033)) |
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 14.01.2022 - 4 O 550/20 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsrechtszuges zu tragen.
Das Urteil des Landgerichts vom 14.01.2022 - 4 O 550/20 -
ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Der Streitwert des Berufungsrechtszuges wird auf 32.499,48 EUR festgesetzt.
Gründe
I. Der Kläger begehrt in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH ("P&R LF" - im Folgenden: Insolvenzschuldnerin) aus den §§ 143 Abs. 1 Satz 1, 134 Abs. 1 InsO die Rückzahlung von 32.499,48 EUR, die die Insolvenzschuldnerin in Form von Mietzinsen und des Rückkaufpreises für sechs Container in dem Zeitraum vom 15.03.2014 bis 05.12.2017 an den Beklagten gezahlt hat, ohne dafür - nach der Ansicht des Klägers - eine Gegenleistung erhalten zu haben.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands I. Instanz und der darin gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des landgerichtlichen Urteils (LGU S. 2 - 6 = Bl. 194 - 198 d. A.) Bezug genommen.
Ergänzend ist auszuführen, dass der Kauf- und Verwaltungsvertrag zwischen dem Beklagten und der Insolvenzschuldnerin vom 19./ 24.09.2012 unter anderem folgende Regelungen enthielt:
"Kaufvertrag
Der Investor kauft hiermit von P&R die Anzahl von 6 Stück Container vom Typ HC 1223 G Angebot Nr. 266 (...) zum Gesamtpreis von 29.340 EUR.
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt
auf das Konto von P&R. (...), bei Zahlung auf das P&R-Konto beginnt die Mietgarantie fünf Arbeitstage nach Geldgutschrift (Mietbeginn),
(...)
3. Die Eigentumsübertragung der/des Container(s) erfolgt innerhalb von maximal 90 Tagen nach Geldgutschrift des Kaufpreises. Die Übergabe der/des Container(s) wird durch nachfolgenden Verwaltungsvertrag ersetzt.
4. Der Investor erhält zum Nachweis der Eigentumsübertragung der/des Container(s) auf Anforderung ein von P&R ausgestelltes Eigentumszertifikat mit dem internationalen Code und der Seriennummer seiner/seines Container(s).
5. (...)
Verwaltungsvertrag
1. Der Investor beauftragt P&R mit der Verwaltung der/des oben genannten Container(s). P&R wird alle mit der Verwaltung zusammenhängenden Verträge eigenverantwortlich abschließen und garantiert dem Investor, dass bereits zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung ein Miet- oder Agenturverhältnis besteht. P&R ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen. Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Miet- oder Agenturverhältnis gehen gleichzeitig mit der Eigentumsübertragung auf den Investor über. P&R zieht die Mieten für den Investor ein. Etwaige Unterdeckungen gegenüber der garantierten Miete gehen zu Lasten der P&R. Eventuell über den Betrag der garantierten Miete hinausgehende Mieteinnahmen verbleiben P&R, der dieser Überschuss als Verwaltungsgebühr hiermit abgetreten wird. Darüber hinaus hat P&R keinen Anspruch auf eine Vergütung. Die Abtretung wird hinfällig, sobald der Vertrag gekündigt oder P&R aus sonstigen Gründen nicht mehr in der Lage ist, die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zu erbringen. Dies gilt auch für den Fall, dass P&R seine Garantieverpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen sollte. Die Rechte aus dem Miet- oder Agenturverhältnis werden dann von dem Investor oder einem von diesem bestellten neuen Verwalter unmittelbar wahrgenommen.
2. P&R garantiert dem Investor für die Dauer von 5 Jahren (je 365 Tage) einen Tagesmietsatz von 1,52 EUR pro Container, d. h. 11,30 % des Kaufpreises per anno.
3. Der Vertrag gilt ab Mietbeginn und hat die Laufzeit von 5 Jahren.
4. Nach Ablauf der Garantiezeit ist P&R bereit, den/die Container zurückzukaufen, und wird rechtzeitig vor Ablauf des Vertrags ein Kaufangebot unterbreiten.
(...)
8. Im Falle des Totalverlustes eines Containers ist P&R verpflichtet, dem Investor einen gleichwertigen Container gleichen Typs und Baujahres zu übertragen.
(...)" (Anlage K4, Bl. 54 d. A.).
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Rückzahlung der im Zeitraum vom 15.03.2014 bis 15.03.2018 an den Beklagten geleisteten Tagesmietzinsen sowie des an ihn gezahlten Rückkaufpreises zuzüglich der Restmiete in Höhe von insgesamt 32.499,48 EUR gemäß § 143 Abs. 1 Satz 1 InsO, da es sich um keine unentgeltlichen Leistungen im Sinne von § 134 Abs. 1 InsO gehandelt habe. Eine Leistung sei unentgeltlich im Sinne der genannten Norm, wenn der Erwerb des Empfängers in seiner Endgültigkeit vereinbarungsgemäß nicht von einer ausgleichenden Zuwendung abhänge. Für das ausgleichende Entgelt genüge jeder entsprechend werthaltige Vermögensvorteil, den insbesondere der Schuldner durch die Rechtsh...