Entscheidungsstichwort (Thema)
Gewaltdarstellung durch arabischsprachigen Kampfgesang. Volksverhetzung durch Bezeichnung von Europäern als Untermenschen
Leitsatz (amtlich)
1. Eine strafbewehrte Gewaltdarstellung kann bei Textdarstellungen nur angenommen werden, wenn sie ähnlich wie in Film- oder Bilddarstellungen so präzise Einzelheiten der Gewaltanwendung beschreiben, dass der Leser bzw. Hörer nicht allein aufgrund seiner eigenen Vorstellungskraft sich die zugrundeliegende Szene ausmalen muss, sondern sich bereits aus der Darstellung selbst ein plastisches Bild ergibt.
2. Die Äußerung, dass es sich bei "Europäern" um "Untermenschen" handele, stellt mangels Abgrenzbarkeit des Begriffs "Europäer" keine Volksverhetzung dar.
Normenkette
StGB §§ 130-131
Tenor
1. Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 11. Oktober 2021 wird zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hinsichtlich der Taten zu Ziffer 3, 4, 7 und 8 und mit folgenden Maßgaben eröffnet:
Hinsichtlich der Tat zu Ziffer 3 ist der Angeklagte abweichend von der Anklage gemäß der zur Tatzeit geltenden Gesetzesfassung hinreichend verdächtig, einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3 StGB) zugänglich gemacht zu haben, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt.
Hinsichtlich der Tat zu Ziffer 4 ist der Angeklagte abweichend von der Anklage gemäß der zur Tatzeit geltenden Gesetzesfassung hinreichend verdächtig, eine Schrift (§ 11 Abs. 3 StGB), die zum Hass gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe aufstachelt, einer Person unter achtzehn Jahren zugänglich gemacht zu haben, indem er als Mitglied der Telegram-Chatgruppe "... group" mit insgesamt sechs Mitgliedern, darunter sein minderjähriger Bruder A., am 5. Juli 2019 um 17:09:24 (UTC+2) einen Link der Musik-App Soundcloud zu dem der IS-nahen Medienstelle "Asda" zuzuordnenden, in arabischer Sprache gesungenen Nasheed "Atayna bi-dabh" in die Gruppe verschickte, in dem die Taten des IS heroisiert werden und in dem es u.a. heißt: "Das Blut der Sonnenanbeter ist uns am liebsten", wobei dem Angeklagten bewusst war, dass damit die Angehörigen der alawitischen Religion gemeint waren und er den Nasheed unter anderem seinem Bruder zukommen lassen wollte.
Hinsichtlich der Tat zu Ziffer 7 ist der Angeklagte hinreichend verdächtig, für eine Vereinigung (§ 129 Abs. 2 StGB) im Ausland, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet ist, Mord (§ 211 StGB) oder Totschlag (§ 212 StGB) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches) zu begehen, um Mitglieder oder Unterstützer geworben zu haben. Ihm wird insoweit zur Last gelegt, dass er am 18. Februar 2020 eine sogenannte Instagram-Story auf seinem öffentlich einsehbaren Instagram-Profil "..." veröffentlichte, die in vier Sequenzen aufgeteilt war. Die erste Sequenz zeigte eine männliche Person in Camouflagekleidung und Palästinensertuch auf dem Kopf, die eine Kalaschnikow in der linken Hand trug und mit erhobenem rechten Zeigefinger eine Ansprache auf Arabisch an eine bewaffnete Menge hielt mit dem Inhalt: "Und wir sagen nur: Du sollst die Saat säen und nicht die Ernte ernten, und Gott ist der beste Helfer für die Fleißigen. Steht auf für das Paradies, das für die Gottesfürchtigen vorbereitet ist, und das so breit ist wie die Distanz zwischen dem Himmel." Im Hintergrund waren IS-Flaggen zu sehen. Auf die Ansprache erhob sich die Menge unter "Allahu akbar"-Rufen mit erhobenen Waffen. Die zweite Sequenz zeigte ebenfalls eine bewaffnete Gruppe und den stilisierten arabischen Schriftzug "Auf diese Weise/Nach der Methode des Prophetentums". In der dritten Sequenz waren Computertastaturen zu sehen, auf denen geschrieben wurde, gefolgt von der Animation eines Computerbildschirms, auf dem sich aus ungeordneten Zeichen schließlich die Zeichenfolge "ISLAMIC STATE" ergab. Ferner wurde eine stilisierte Sprengstoffexplosion neben Silhouetten der Freiheitsstatue und des Eiffelturms dargestellt, während der Offsprecher auf Arabisch aufforderte: "Versetzt sie in Panik und lasst die Angst auf deren Gesichtern erscheinen. Und zündet die Flammen der Feldzüge, um eine Atmosphäre der Spannung und Hoffnungslosigkeit auf all deren Plattformen zu verbreiten." Schließlich wurden in der vierten Sequenz Bildschirme und Animationen gezeigt, die den vom Offsprecher gesprochenen arabischsprachigen Text: "Wenn sie euch ein Konto schließen, dann eröffnet gleich drei. Wenn sie euch drei schließen, dann eröffnet dreißig. Ihr Bündnis gegen euch ist ein Beweis für eure Treue in eurer Mission auf dem Weg Allahs", veranschaulichten, sodass sich in der Gesamtschau die Botschaft ergab, sich als Kämp...