Entscheidungsstichwort (Thema)

Vermögensvergleich bei der Frage, ob eine Grundstücksveräußerung eine Übertragung des Vermögens im Ganzen darstellt

 

Orientierungssatz

Bei dem Vermögensvergleich im Rahmen der Frage, ob die Übertragung eines Grundstücks eine Verfügung über das Vermögen im Ganzen im Sinne von BGB § 1365 Abs 1 S 1 darstellt, hat bei der Feststellung der dem Verfügenden nach der Grundstücksveräußerung noch verbleibender Vermögenswerte ein ihm vom Erwerber eingeräumtes Wohnrecht unberücksichtigt zu bleiben, weil es keinen ausnutzbaren Vermögenswert darstellt. Ebenso kommt die Einbeziehung von laufenden Renten in den Vermögensvergleich nicht in Betracht (so auch BGH, 1976-10-27, IV ZR 136/75, FamRZ 1977, 41; entgegen OLG Frankfurt, 1984-04-03, 20 W 848/83, FamRZ 1984, 698).

 

Normenkette

BGB § 1365 Abs. 1, § 1366 Abs. 4, §§ 1368, 894

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541571

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