Verfahrensgang
LG Düsseldorf (Beschluss vom 10.06.2012; Aktenzeichen 39 O 134/06 (AktE) zuvor 40 O 58/02) |
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers zu 6) vom 27.7.2012 wird der Beschluss der 9. Kammer für Handelssachen des LG Düsseldorf vom 10. Juli 2012 aufgehoben und die Sache zur weiteren Aufklärung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das LG Düsseldorf zurückverwiesen:
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 200.000 EUR festgesetzt,
Gründe
A. Der Beschwerdeführer war Aktionär der früheren VICTORIA Versicherung AG und jetzigen Antragsgegnerin zu 1). Unter dem 29.10.2001 schlossen die VICTORIA Versicherung AG und die Antragsgegnerin zu 2) einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, dem die Hauptversammlung der VICTORIA Versicherung AG am 17.12.2001 zustimmte. Dieser Vertrag wurde am 15.4.2002 durch die Eintragung in das Handelsregister wirksam. Er sah für die außenstehenden Aktionäre in § 4 Nr. 1 für die Dauer des Vertrages eine feste Ausgleichszahlung in Höhe von 96,65 EUR je Aktie und in § 5 Nr. 1 das Angebot einer Barabfindung i.H. v. 1.750,57 EUR je Aktie vor. Der Berechnung von Ausgleich und Abfindung Tag das Bewertungsgutachten der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (im Folgenden: BDO) zugrunde, das einen Unternehmenswert i.H.v. 3.501,141 Mio. EUR. ermittelte (Teil 1, Anlage 2 des Gemeinsamen Berichts). Die Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung bestätigte die vom LG Düsseldorf zum Vertragsprüfer gem. § 293c AktG besteilte Wollert-Elrnendorff Deutsche Industrie-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Testat vom 29.10.2001 (Teil 2 des Gemeinsamen Berichts). Der Börsenwert der Aktie betrug nach den Feststellungen des LG nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor der Hauptversammlung 1;. 531,32 EUR und der letzten drei Monate vor der Einberufung der.. Hauptversammlung 1.336,43 EUR.
Am 5.6.2002 beschloss die Hauptversammlung der VICTORIA Versicherung Aktiengesellschaft sodann auf Verlangen der Äntragsgegnerin zu 2), die mittelbar bzw. unmittelbar 98,83 % des Grundkapitals hielt, die Übertragung der Aktien der übrigen (Minderheits-)Aktionäre auf die Antragsgegnerin zu 2) gegen Gewährung einer Barabfindung i.H.v. 1.762,81 EUR je Aktie (sog. "Squeeze-out). Der Abfindung lag die zum Stichtag 5.6.2002 von Seiten der BDO erstattete Unternehmensbewertung zugrunde, die zu einem Unternehmenswert i.H.v. 3.525,6 Mio. EUR gelangte. Die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung testierte die zum sachverständigen Prüfer gem. § 327c Abs. 2 AktG bestellte Wollert-Elmendorff Deutsche Industrie-Treuhand GmbH Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft unter dem 19.4.2002. Dieser Beschluss wurde am 18.6.2002 in das Handelsregister eingetragen und am 23.8.2002 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Vor der Einberufung der Hauptversammlung hatte der durchschnittliche Dreimonatskurs nach den Feststellungen des LG 1.809,53 EUR und vor der Hauptversammlung 1.850,47 EUR betragen. Mit Blick auf den geringen Anteil des Streubesitzes und das geringe Handelsvolumen innerhalb des Streubesitzes hatten BDO wie auch der sachverständige Prüfer es im Rahmen beider Strukturmaßnahmen nicht für geboten angesehen, den Börsenwert Is Wertuntergrenze heranzuziehen.
Die VICTORIA Versicherung war 1904 unter der Firma VICTORIA Feuerversicherungs-Actien-Gesellschaft in Berlin gegründet worden, Ursprünglich gehörte zur VICTORIA-Gruppe auch die VICTORIA ZU BERLIN Allgemeine Versicherungs-Actien-Gesellschaft, die aus der bereits 1853 gegründeten Allgemeine Eisenbahn-Versicherungs-Actiengesellschaft hervorgegangen ist. Im Jahr 1956 hatte die VICTORIA Feuer-Versicherungs- Actren-Gesellschaft durch Verschmelzung die 1923 in, Düsseldorf gegründete VICTORIA AM RHEIN Feuer- und Transport-Versicherungs-Aktiengesellschaft aufgenommen und firmierte im Anschluss unter VICTORIA Feuer-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft, Berlin. Im Jahr 1961 übernahm sie die Aktienmehrheit an der D. A. S. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschütz-Versicherungs-AG, München (im Folgenden: D. A. S. Rechtsschutz).
1989 erfolgte eine Umstrukturierung des VICTORIA-Konzerns, durch die die VICTORIA Holding AG anstelle der VICTORIA Lebens-Versicherungs- Aktien-Gesellschaft zur obersten Konzerngesellschaft wurde. Im Zuge der Umstrukturierung erfolgte auch die Umfirmierung in VICTORIA Versicherung Aktiengesellschaft Die Sitzverlegung der VICTORIA Versicherung von Berlin nach Düsseldorf wurde erst 1998 vollzogen, nachdem die VICTORIA Holding AG mit der Hamburg-Mannheimer AG zur Ergo Versicherungsgruppe AG verschmolzen worden war.
Die VICTORIA Versicherung hat das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft in allen wesentlichen Versicherungszweigen bzw. Versicherungsarten ausschließlich im Inland betrieben. Das übernommene Geschäft wurde im Wesentlichen nur in einzelnen Versicherungszweigen oder über Pools betrieben, dabei handelte es sich teilweise um im Ausland belegene Risiken. D...