Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Rheinlands vom 30.03.2022 (VK 32/21 L) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

 

Gründe

I. Die Antragstellerin begehrt, die Beigeladene von dem Vergabeverfahren auszuschließen sowie hilfsweise, das Vergabeverfahren in den Stand vor der Aufforderung zur Abgabe der finalen Angebote zurückzuversetzen.

Der Antragsgegner schrieb mit Bekanntmachung vom ... IT-Dienstleistungen zum Betrieb und Hosting des LOGINEO NRW Messengers mit Videokonferenztool im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aus (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachungsnummer ..., Anlage Ast 1). Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind gemäß Ziff. II.2.4 der Bekanntmachung "der zeitlich befristete Betrieb und das Hosting des LOGINEO NRW Messenger mit Videokonferenztool in einem für das MSB geeigneten, skalierbaren, flexiblen und ausfallsicheren Cloud Service sowie Leistungen des 2nd und des 3rd Level Supports und Leistungen der Weiterentwicklung von Messenger und Videokonferenztool". Vorgesehen ist eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten mit einer seitens des Auftraggebers bestehenden zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils sechs Monaten (Ziff. II.2.7 der Bekanntmachung).

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium (Ziff. II.2.5 der Bekanntmachung). Zuschlagskriterien sind gemäß der - als Bestandteil der Vergabeunterlagen vorliegenden - Wertungsmatrix (Anlage Ast 2), die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, mit 40% der Preis und mit 60% die Qualität des Gesamtkonzepts. Das Wertungskriterium "Qualität des Gesamtkonzepts" ist untergliedert in die Unterkriterien "Supportkonzept 10%", "Darstellung zu einer flexiblen und nachhaltigen Skalierung 15%", "Darstellung eines Verfügbarkeitskonzepts 15%", "Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept 10%" und "Projektteam und Leistung 10%".

Die Ermittlung der Wertungspunkte im Zuschlagskriterium Preis erfolgt nach der Wertungsmatrix wie folgt:

"Zur Ermittlung der Wertungspunkte im Zuschlagskriterium Preis wird der Wertungspreis (siehe Preisblatt) aller Anbieter herangezogen. Der Anbieter mit dem günstigsten Wertungspreis (Min.-Preis) erhält 40 Punkte. Ein Anbieter mit einem 1,5-fach so hohen Wertungspreis wie der Anbieter mit dem günstigsten Wertungspreis erhält 0 Punkte. Die Wertungspunkte für Angebote mit einem dazwischen liegenden Wertungspreis werden durch lineare Interpolation ermittelt. Die niedrigste vergebene Wertungspunktzahl im Zuschlagskriterium Preis ist 0; das heißt negative Punkte werden nicht vergeben."

Die Abrechnung für den LOGINEO NRW Messenger erfolgt pauschal auf Basis der registrierten Nutzer. Der Preis ist je angefangene registrierte 100 Nutzer anzugeben (Ziff. 5.1 Leistungsbeschreibung). Für das Videokonferenz-Plugin JITSI erfolgt die Abrechnung in Abhängigkeit der tatsächlichen Nutzung. Der Preis ist je angefangene 100 Nutzer anzugeben (Ziff. 5.2 Leistungsbeschreibung).

In dem Bewertungsmodell zum Wertungspreis heißt es wie folgt:

"1. Messenger Zur Ermittlung des Wertungspreises wird von 700.000 Nutzern ausgegangen. Es wird der durch den Anbieter genannte Monatspreis je 100 Nutzer herangezogen und ein Grundpreis Messenger ermittelt. Auf diesen wird der Mittelwert der Nachlassstaffel Messenger angewendet.

2. Videokonferenz-Plugin Zur Ermittlung des Wertungspreises wird eine Nutzung von 700.000 Nutzern zu 2 vollen Stunden bei 20 Tagen im Monat betrachtet. Es wird der durch den Anbieter genannte Monatspreis je 100 Nutzer pro Stunden herangezogen und ein fiktiver Monatspreis für das Videokonferenz-Plugin ermittelt. Auf diesen wird der Mittelwert der Nachlassstaffel Videokonferenz angewendet."

Zu den Nutzungszahlen heißt es unter Ziff. 1.6 der Leistungsbeschreibung:

"Aktuell nutzen ca. 700.000 Nutzer*innen an ca. 1.800 Schulen den Messenger. Zusätzlich nutzen derzeit ca. 600 Schulen Jitsi. Ein kontinuierlicher Anstieg ist weiterhin zu erwarten. Jitsi wird aktuell eingeführt, ein belastbares Mengengerüst liegt derzeit noch nicht vor. Allerdings wird davon ausgegangen, dass die Nutzerzahlen nach Einführung in den ersten Wochen stark ansteigen und sich den Nutzerzahlen des Messengers annähern. Die maximale Anzahl der Jitsi Nutzer ist durch die Anzahl der Messenger Nutzer nach oben beschränkt. Die maximale Nutzerzahl (Schüler*innen & Lehrer*innen) in NRW liegt derzeit bei ca. 2.650.000."

Zu den Nutzerzahlen wurde gemäß Frage- und Antwortkatalog vom 07.05.2021 die nachfolgende Bieterfrage Nr. 4 gestellt:

"In der Leistungsbeschreibung geben Sie unter Punkt '1.6 Mengen' an, dass aktuell 700.000 Nutzer/innen den Messenger nutzen und das(s) Jitsi von aktuell ca.600 Schulen genutzt wird. Für die Kalkulation ergeben sich für uns daraus folgende Fragen:

1. Messenger: Im Preisblatt wird nach dem Preis je angemeldetem Nutzer je Monat gefragt. Gehen wir recht in der Annahme, dass hier zur Kalkulation die Mindestanzahl von ...

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