Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewerberaummiete: Fristlose Vertragskündigung wegen Gesundheitsgefährdung durch hochsommerliche Temperaturen

 

Orientierungssatz

Muß ein Mieter eines Ladenlokals (hier: Textilgeschäft) in einem "gewöhnlichen" Sommer für mehrere Monate mit Innenraumtemperaturen von (teilweise weit) mehr als 35 Grad Celsius rechnen, berechtigt ihn dies zur fristlosen Mietvertragskündigung nach BGB § 544 wegen Gesundheitsgefährdung.

 

Normenkette

BGB § 544

 

Verfahrensgang

LG Kleve (Aktenzeichen 3 O 84/86)

 

Fundstellen

Haufe-Index 537869

NJW-RR 1998, 1307

NZM 1998, 915

ZMR 1998, 622

MDR 1998, 1218

OLGR Düsseldorf 1998, 277

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