Verfahrensgang
LG Düsseldorf (Vorbehaltsurteil vom 26.09.1996; Aktenzeichen 8 O 247/96) |
Tenor
I. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 26. September 1996 verkündete Vorbehalts-Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf aufgehoben.
II. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten wird für unzulässig erklärt.
Der Rechtsstreit wird an das zuständige Arbeitsgericht Frankfurt/Main verwiesen.
III. Die weiteren Entscheidungen, auch über die Kosten des vorliegenden Berufungsverfahrens, bleiben dem Urteil des. Arbeitsgerichts vorbehalten.
Tatbestand
Die zulässige Berufung des Beklagten hat Erfolg.
Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Vorbehalts-Urteils und – insoweit durch Beschluß – zur Feststellung der Unzulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten und zur Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige erstinstanzliche Arbeitsgericht.
I.
Die Klägerin handelt mit Motorsportartikeln, die sie in Geschäftslokalen, sogenannten Shops, verkauft. Ein derartiger Shop in F. wurden von dem Beklagten geleitet.
Die Rechtsvorgängerin der Klägerin, die H. G. GmbH & Co. KG, schloß am 28. September 1992 mit dem Beklagten einen als „Handelsvertretervertrag” bezeichneten Vertrag (Anl. K1), in dem es. u.a. hieß:
„1. HG (gemeint die Rechtsvorgängerin der Klägerin) ist Mieter eines Geschäftslokales in: 6 … F. 1 …
HG und HV (damit war der Beklagte gemeint) haben den als Anlage 1 beigefügten Untermietvertrag abgeschlossen.
HG betraut HV mit der Vertretung für den Vertrieb der HG-Kollektion sowie von technischem Zubehör und Ersatzteilen im Raum F.. HG wird während der Dauer dieses Vertrages im Raum F., d.h. in einem Radius von 25 km um F. keine selbständige oder unselbständige Zweigniederlassung errichten. …
2. HV hat sich um die Vermittlung von Geschäften im Namen und für Rechnung von HG einzusetzen, hierbei das Interesse von HG mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren. …
HV erhält von HG kostenlos Auftragsformulare, die ausschließlich zu verwenden sind. Diese sind von HV auszufüllen. Eine Kopie verbleibt bei den Unterlagen von HV. Die anderen Exemplare werden noch am selben Tag an HG gesandt. Alle Aufträge werden ausschließlich von HG ausgeführt. …
3. Darüber hinaus betraut HG HV mit dem Verkauf der HG-Kollektion ausschließlich an Endverbraucher in Namen und für Rechnung von HG.
Auf diese zusätzliche Tätigkeit des HV als sogenannter Abschlußvertreter beziehen sich die nachfolgenden Bestimmungen:
a) HG liefert eine Erstausstattung der HG-Kollektion an HV. Die Zusammenstellung der Kollektion liegt bereits vor. Diese Erstausstattung mit einem Endverkaufspreis gemäß Übergabeinventur einschließlich Mehrwertsteuer. verbleibt im Eigentum von HG.
HV ist berechtigt, über die Ware nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verfügen. Somit darf die Ware nur gegen Barzahlung oder ordnungsgemäß ausgefüllten Euroscheck durch HV aus dem Lager entnommen und dem Kunden übereignet werden.
HV ist verpflichtet, die Ware entsprechend den Richtlinien von HG in den Geschäftsräumen zu lagern. Eine auch nur teilweise Lagerung der Ware außerhalb der Geschäftsräume ist untersagt …
c) Die von HG an HV gelieferte Erstausstattung wird von HV auf Lieferschein quittiert …
d) Jeder Verkauf wird über die von HG gelieferte N.-Computerkasse registriert. HV erhält hierfür eine genaue Bedienungsanleitung, die Bestandteil dieses Vertrages wird. Für die Benutzung dieses Kassensystems zahlt HV an HG eine monatliche Gebühr in Höhe von DM 370 …
e) HV vereinnahmt das vom Kunden gezahlte Geld bzw. überreichte Schecks für HG, der Eigentum an Geld und Schecks erwirbt. Geld und Schecks werden ausschließlich in einer von HG zu liefernden Kasse deponiert, die als HG gehörend gekennzeichnet ist. HV ist nur berechtigt, Wechselgeld aus der Kasse zu entnehmen …
Nach Geschäftsschluß ist der Kassenbestand zu ermitteln …
Das Geld aus der Kasse und die Schecks sind in einer von der betreffenden Bank zu liefernden Geldbombe bei der von HG angegebenen Bank täglich abzuliefern. In der. Geldbombe befindet sich das Orginal des Einzahlungsscheins. Die erste Kopie dieses. Scheins in dem Original und der ersten Kopie des Kassenscheins anzuheften, die täglich HG zu übermitteln sind …
f) Bei der Aufnahme des Warenbestandes durch HG oder einen Vertreter der Bank sind HG bzw. die Bank außerdem berechtigt, das Kassenbuch einzusehen und sich ggfs. Abschriften zu fertigen sowie den Kassenbestand durchzuzählen … HG haftet HG für festgestellte Inventurdifferenzen zu Verkaufspreisen …
h) Der Verkauf der Ware erfolgt ausschließlich zu den von HG angegebenen Endverbraucherpreisen. Rabatte und Skonti werden nicht gewährt …
i) …
HG ist berechtigt, den Lagerumfang zu vergrößern oder zu verringern, auch die Anzahl der Artikel kann von HG erhöht oder ermäßigt werden …
HV ist verpflichtet, auf seine Kosten die Lageneinrichtung gemäß den Richtlinien von HG zu komplettieren, um die Ware verkaufsgerecht zu lagern und zu präsentieren.
j) HV ist verpflichtet/Werbemaßnahmen unter Verwendung...