Leitsatz (amtlich)
1. Der Verschmelzungsvertrag muss Angaben über die Folgen der Verschmelzung für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen enthalten, ohne daß es darauf ankommt, ob die Folgen für den einzelnen Arbeitnehmer vorteilhaft oder nachteilig sind.
2. Das Registergericht hat zumindest ein formelles Prüfungsrecht. Es ist berechtigt, die begehrte Eintragung abzulehnen, wenn der Verschmelzungsvertrag jeder nachvollziehbaren Darstellung der arbeitsrechtlichen Folgen entbehrt.
Fundstellen
Haufe-Index 646042 |
DStR 1998, 1190 |
NZA 1998, 766 |
ZIP 1998, 1190 |
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