Tenor

I. Die auf eine Verletzung des EP 1 527 XXA gestützte Klage wird als unzulässig abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits und der Streithelferin trägt die Klägerin.

III. Das Urteil ist für die Beklagte und die Streithelferin hinsichtlich ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten und der Streithelferin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des für die Beklagte bzw. die Streithelferin vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte bzw. die Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das abgetrennte Verfahren wird auf 500.000,- EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen Verletzung des deutschen Teils des europäischen Patents 1 527 XXA (nachfolgend: Klagepatent), dessen eingetragene Inhaberin sie ist, auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Rechnungslegung, Rückruf sowie auf Feststellung der Schadenersatzpflicht dem Grunde nach in Anspruch.

Das Klagepatent wurde am 27. Juni 2003 unter Inanspruchnahme der Priorität derEP 0207XXB vom 26. Juli 2002 in englischer Verfahrenssprache angemeldet. Der Hinweis auf die Erteilung des Klagepatents wurde am 3. Dezember 2008 veröffentlicht. Der deutsche Teil des Klagepatents steht in Kraft. Eine Entscheidung des Bundespatentgerichts über eine von der Beklagten und der Streithelferin erhobene Nichtigkeitsklage steht noch aus.

Das Klagepatent trägt die Bezeichnung "A" ("A"). Sein Patentanspruch 1 ist wie folgt gefasst:

"A method of determining whether multimedia data stored on a first communication device (201, 301) are to be accessed by a second communication device (203, 303), the method comprising the step of performing (209) distance measurement between the first communication device and the second communication device, characterized in that the first and the second communication device share a common secret which is used in performing the distance measurement and which has been shared before performing the distance measurement and which has been shared before performing the distance measurement by the steps of

  • performing (205) an authentication check from the first communication device on the second communication device, by checking whether said second communication device is compliant with a set of predefined compliance rules,
  • if the second communication device is compliant, sharing (207) said common secret with the second communication device;

the method further comprising the step of

  • using (211) the common secret after a succesful authentication check and distance measurement in the generation of a secure authenticated channel over which the multimedia data is transmitted from the first communication device to the second communication device."

Und in der eingetragenen deutschen Übersetzung:

"Verfahren zum Ermitteln, ob auf Multimediadaten, die in einer ersten Kommunikationsanordnung (201, 301) gespeichert sind, mit Hilfe einer zweiten Kommunikationsanordnung (203, 303) zugriffen werden kann, wobei das Verfahren den Verfahrensschritt umfasst, in dem eine Distanzmessung zwischen der ersten und der zweiten Kommunikationsanordnung durchgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Kommunikationsanordnung ein gemeinsames Geheimnis teilen, das bei Durchführung der Distanzmessung angewandt wird, und das bereits [vor] der Durchführung der Distanzmessung geteilt wurde, und zwar durch:

  • Durchführung (205) einer Authentifizierungsprüfung der zweiten Kommunikationsanordnung durch die erste Kommunikationsanordnung, durch Überprüfung, ob die genannte zweite Kommunikationsanordnung einem Satz vorher definierter Einwilligungsregeln entspricht,
  • wenn die zweite Kommunikationsanordnung entgegenkommend ist, durch Teilung (207) des genannten Geheimnisses mit der zweiten Kommunikationsanordnung;

wobei das Verfahren weiterhin den nachfolgenden Verfahrensschritt umfasst:

  • die Anwendung (211) des gemeinsamen Geheimnisses nach der Authentifizierungsprüfung und Distanzmessung bei der Erzeugung eines sicheren authentifizierten Kanals, über den die Multimediadaten von der ersten Kommunikationsanordnung zu der zweiten Kommunikationsanordnung übertragen werden."

Der von der Klägerin ihrer Klage daneben zugrunde gelegte Patentanspruch 8 lautet in der englischsprachigen Fassung:

"A first communication device (201, 301, 406) configured for determining whether multimedia data stored on the first communication device are to be accessed by a second communication device (203, 303), the device comprising means for performing distance measurement between the first communication device and the second communication device, characterized in that the first device comprises a memory storing a common secret also stored on the second communication device, which secret is used in performing the distance measurement, the first communication device being configured (403, 411, 413,...

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