Verfahrensgang

LG Düsseldorf (Aktenzeichen 4b O 13/16)

 

Tenor

A. Die Berufung der Beklagten zu 1., 2. und 4. gegen das am 28. Juli 2016verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das landgerichtliche Urteil nach Antragsänderung und Teil-Erledigung des Rechtsstreits insgesamt wie folgt neu gefasst wird:

I. Die Beklagten zu 1., 2. und 4. werden verurteilt,

1. der Klägerin darüber Auskunft zu erteilen, in welchem Umfang sie (die Beklagten zu 1., 2. und 4.)

in der Bundesrepublik Deutschland in der Zeit vom 14. August 2002 bis zum 28. Januar 2019,

a) Kraftfahrzeugscheinwerfer mit einem Reflektor,

die an einem Auflageteil mit Hilfe eines Befestigungszwischenstücks angebracht sind, das ein erstes Ende aufweist, das mit dem Auflageteil zusammenzuwirken vermag, sowie ein zweites Ende, das mit einem Montageteil des Reflektors in einer Montage- bzw. Demontagerichtung zusammenzuwirken vermag, wobei eine Unterlegscheibe vorgesehen ist, die am zweiten Ende des Befestigungszwischenstücks so angebracht ist, dass sie sich allgemein im Wesentlichen quer zur Montage- bzw. Demontagerichtung erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterlegscheibe einen Umfangsrand aufweist, der dazu bestimmt ist, sich in einer glatten Oberfläche des Montageteils des Reflektors zu verankern, um dieses Befestigungszwischenstück auf dem Montageteil des Reflektors zu halten, und dass das Befestigungszwischenstück einen zylindrischen Körper umfasst, der an seiner Außenseite mit einer Nut zur Anbringung der Unterlegscheibe versehen ist, die zu diesem Zweck eine mittige Öffnung aufweist, welche am Umfangsrand durch eine konisch erweiterte Ausnehmung geöffnet ist, wobei die Unterlegscheibe dazu bestimmt ist, an dem Körper des Befestigungszwischenstücks durch Aufstecken unter Passieren einer harten Stelle am Übergang zwischen der konisch erweiterten Ausnehmung und der mittigen Öffnung der Unterlegscheibe angebracht zu werden, und dass das zweite Ende des Befestigungszwischenstücks elastisch verformbare Rippen aufweist, die sich allgemein im Wesentlichen quer zur Montage- bzw. Demontagerichtung erstrecken und mit der glatten Oberfläche des Montageteils des Reflektors unter Verformung in Eingriff kommen können, um das Befestigungszwischenstück an dem Montageteil des Reflektors durch Reibung zu halten, wobei die Unterlegscheibe zwischen zwei Rippen angeordnet ist,

und/oder

b) Befestigungszwischenstücke,

die zur Montage eines Reflektors an einem Auflageteil eines Kraftfahrzeug-scheinwerfers bestimmt sind und ein erstes Ende aufweisen, das mit dem Auflageteil zusammenzuwirken vermag, sowie ein zweites Ende, das mit einem Montageteil des Reflektors in einer Montage- bzw. Demontagerichtung zusammenzuwirken vermag, wobei sie an ihrem zweiten Ende eine Unterlegscheibe tragen, die sich allgemein nahezu senkrecht zur Montage- bzw. Demontagerichtung erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterlegscheibe einen Umfangsrand aufweist, der dazu bestimmt ist, sich in einer glatten Oberfläche des Montageteils des Reflektors zu verankern, um das Befestigungszwischenstück an dem Montageteil zu halten, und dass die Befestigungszwischenstücke einen zylindrischen Körper umfassen, der an seiner Außenseite mit einer Nut zur Anbringung der Unterlegscheibe versehen ist, die zu diesem Zweck eine mittige Öffnung aufweist, welche am Umfangsrand durch eine konisch erweiterte Ausnehmung geöffnet ist, wobei die Unterlegscheibe dazu bestimmt ist, an dem Körper des Befestigungszwischenstücks durch Aufstecken unter Passieren einer harten Stelle am Übergang zwischen der konisch erweiterten Ausnehmung und der mittigen Öffnung der Unterlegscheibe angebracht zu werden, und dass das zweite Ende der Befestigungszwischenstücke elastisch verformbare Rippen aufweist, die sich allgemein im Wesentlichen quer zur Montage- bzw. Demontagerichtung erstrecken und mit der glatten Oberfläche des Montageteils des Reflektors unter Verformung in Eingriff kommen können, um die Befestigungszwischenstücke an dem Montageteil des Reflektors durch Reibung zu halten, wobei die Unterlegscheibe zwischen zwei Rippen angeordnet ist,

angeboten oder in den Verkehr gebracht oder zu den genannten Zwecken eingeführt haben,

und zwar unter der Angabe

aa) der Namen und Anschriften der Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer,

bb) der Namen und Anschriften der gewerblichen Abnehmer sowie der Verkaufsstellen, für die die Erzeugnisse bestimmt waren,

cc) der Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Erzeugnisse sowie der Preise, die für die betreffenden Erzeugnisse bezahlt wurden;

wobei

  • die Verkaufsstellen, Einkaufspreise und Verkaufspreise nur für die Zeit vom 30. April 2006 bis 28. Januar 2019 anzugeben sind,
  • zum Nachweis der Angaben die entsprechenden Kaufbelege (nämlich Rechnungen, hilfsweise Lieferscheine) in Kopie vorzulegen sind, wobei geheimhaltungsbedürftige Details außerhalb der auskunftspflichtigen Daten geschwärzt werden dürfen;

2. d...

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