Orientierungssatz

Ein Anspruch auf den Fehlbetrag bei Überbewertung einer Sacheinlage ist nicht erst dann schlüssig dargelegt, wenn bezüglich jedes einzelnen eingebrachten Gegenstandes eine auf den Tag der Anmeldung der GmbH als Stichtag bezogene konkrete Bewertung vorgetragen wird. Ausreichend ist vielmehr, daß Indizien vorgetragen werden, aus denen sich schließen läßt, daß die Sacheinlage überbewertet wurde.

 

Fundstellen

Haufe-Index 646068

GmbHR 1992, 112

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