Entscheidungsstichwort (Thema)
Fehlen von Datum und Ort bei Schiedsspruch
Normenkette
ZPO §§ 1054, 1053
Tenor
Der in dem Schiedsverfahren zwischen den Parteien durch das Schiedsgericht, bestehend aus dem Vorsitzenden Richter am LG a. D. X als Einzelschiedsrichter, am 22.12.2014 in Wiesbaden erlassene Schiedsspruch mit folgendem vereinbarten Wortlaut:
"Vorbemerkung:
1. Im Nachfolgenden ist unter "GmbH" die Vorname1 A GmbH mit Sitz in Stadt2 und unter "GbR" die Vorname1 und Vorname2 A GbR gemeint.
2. Ziel des Vergleiches ist die Realteilung der GbR und deren Beendigung sowie die Übernahme sämtlicher Gesellschaftsanteile an der GmbH durch Herrn Vorname2 A sowie die Beendigung aller zwischen den Parteien bestehenden Rechtsstreitigkeiten.
I. GbR:
3. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die GbR zwischen ihnen real geteilt wird und die GbR damit mit Wirkung zum 31.12.2013 aufgelöst wird.
4. Der Jahresabschluss der GbR zum 31.12.2013 wird von dem bisher tätigen Steuerberater der GbR, Herrn Steuerberater B, Stadt2, erstellt und von den Gesellschaftern festgestellt.
5. Die GmbH gleicht gegenüber der GbR sämtliche zum 31.12.2013 offen stehenden Forderungen, ggf. unter Verrechnung der gegenüber der GmbH bestehenden Verbindlichkeiten zum gleichen Stichtag aus.
a) Die Parteien sind darüber einig, dass die in Konto ... (sonstige Verbindlichkeiten) in der Bilanz zum 31.12.2013 der GbR eingestellten Verbindlichkeiten für Nebenkosten des Zeitraums 2007 - 2013 mit einer entsprechenden Forderung der GmbH in deren Bilanz zum 31.12.2013 korrespondiert.
6. Das sich aus dem Abschluss darstellende Guthaben am Gesellschaftskapital wird nach Erfüllung eventuell noch bestehender Verbindlichkeiten und nach vorherigem Ausgleich möglicher Gesellschafter-Verrechnungskonten und "Gleichstellung" der Kapitalkonten der Gesellschafter zwischen den Gesellschaftern hälftig geteilt und ausgekehrt.
7. Das zwischen der GbR und der GmbH bestehende Mietverhältnis über die betrieblich genutzten Immobilien auf dem Anwesen "Straße1" wird mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben. Die seit dem 01.01.2014 von der GmbH an die GbR gezahlten Mieten werden einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer an die GmbH zurückgezahlt. Die GmbH erhält eine entsprechende Gutschrift, die der GbR die Geltendmachung der abgeführten Umsatzsteuer ermöglicht. In der Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015 wird die Immobilie unentgeltlich überlassen. Die Betriebskosten bleiben davon unberührt.
8. Im Wege der Realteilung wird die Immobilie "C", eingetragen im Grundbuch von Stadt2 Blatt ... und Blatt ..., an Herrn Vorname2 A zu Alleineigentum übertragen. Ferner werden sämtliche Maschinen, Roh-, Hilfs- und Betriebsmittel, Werkzeuge und der Bestand an Treibstoff in der Tankstelle, die sich im Eigentum der GbR befinden und der GmbH überlassen waren, an Herrn Vorname2 A zu Alleineigentum übertragen. Die Herren Vorname1 und Vorname2 A, jeweils persönlich und als ehemalige Gesellschafter der GbR sind sich darüber einig, dass das Eigentum, eingetragen im Grundbuch von Stadt2 Blatt ... und Blatt ... auf Herrn Vorname1 A übergeht; die Eigentumsumschreibung im Grundbuch wird bewilligt und beantragt.
9. Das Fahrzeug Pkw1 mit dem amtlichen Kennzeichen Y erhält Herr Vorname2 A zu (Allein-)Eigentum.
10. Herr Vorname2 A übernimmt die zur Finanzierung der Fahrzeuge und Maschinen bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 47.335,24 per 31.12.2013 und stellt insofern Herrn Vorname1 A von einer Mithaftung frei; für eine Haftungsfreistellung durch den Gläubiger zu Gunsten Herrn Vorname1 A wird Herr Vorname2 A unverzüglich sorgen und diese Erklärung sodann Herrn Vorname1 A überlassen.
11. Im Wege der Realteilung wird die Immobilie "Straße1", eingetragen im Grundbuch von Stadt2 Blatt ..., an Herrn Vorname1 A zu Alleineigentum übertragen. Die Herren Vorname1 und Vorname2 A jeweils persönlich und als ehemalige Gesellschafter der GbR sind sich darüber einig, dass das Eigentum, eingetragen im Grundbuch von Stadt2 Blatt ... auf Herrn Vorname1 A übergeht; die Eigentumsumschreibung im Grundbuch wird bewilligt und beantragt.
12. Herr Vorname1 A übernimmt die auf den Immobilien lastenden Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 52.500,00 per 31.12.2013 und stellt insofern Herrn Vorname2 A von einer Mithaftung frei; für eine Haftungsfreistellung durch den Gläubiger zu Gunsten Herrn Vorname2 A wird Herr Vorname1 A unverzüglich sorgen und diese Erklärung sodann Herrn Vorname2 A überlassen.
13. Zum Ausgleich der Wertdifferenz der bei der Realteilung der GbR zugewendeten Vermögensgegenstände zahlt Herr Vorname2 A an Herrn Vorname1 A einen Betrag in Höhe von EUR 130.000,00 (Einhundertdreißigtausend).
14. Die Parteien verpflichten sich, wechselseitig die zu den jeweils zugeordneten Grundstücken und Fahrzeugen bzw. Maschinen gehörenden Unterlagen auszuhändigen. Sie verpflichten sich darüber hinaus, insbesondere beim Grundbuchamt und allen sonstigen Behörden und Versicherungen, alle zum Vollzug dieses Vertrages noch weit...