Entscheidungsstichwort (Thema)
Offenbare Unrichtigkeit eines verbindlichen Schiedsgutachtens zur Miethöhe bei Nichtberücksichtigung werterhöhender Einrichtungen des Mieters
Leitsatz (redaktionell)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Das verbindliche Schiedsgutachten zur Miethöhe ist nicht deswegen offenbar unrichtig, weil das Gutachten den Zustand der Mietsache ohne Berücksichtigung werterhöhender Einrichtungen des Mieters zugrundelegt, wenn dem Sachverständigen die Zuordnung der Einrichtungen zum Mieter nicht mitgeteilt wurde.
Normenkette
Fundstellen
Dokument-Index HI538135 |
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