Entscheidungsstichwort (Thema)

Offenbare Unrichtigkeit eines verbindlichen Schiedsgutachtens zur Miethöhe bei Nichtberücksichtigung werterhöhender Einrichtungen des Mieters

 

Leitsatz (redaktionell)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Das verbindliche Schiedsgutachten zur Miethöhe ist nicht deswegen offenbar unrichtig, weil das Gutachten den Zustand der Mietsache ohne Berücksichtigung werterhöhender Einrichtungen des Mieters zugrundelegt, wenn dem Sachverständigen die Zuordnung der Einrichtungen zum Mieter nicht mitgeteilt wurde.

 

Normenkette

BGB §§ 319, 535

 

Fundstellen

Dokument-Index HI538135

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