Orientierungssatz

1. Die Frage der Nichtigkeit eines Mantelkaufs (Übernahme einer Kapitalgesellschaft durch neue Gesellschafter) stellt sich erst, wenn feststeht, daß die Vorschriften über die Gründung einer neuen Kapitalgesellschaft zum Nachteil von Gesellschaftsgläubigern umgangen werden (vergleiche OLG Hamburg, 1987-11-23, 11 U 188/86, BB 1987, 505).

2. Eine registergerichtliche Kontrolle der „Mantelverwertung” durch analoge Anwendung der Gründungsvorschriften für Kapitalgesellschaften kommt nicht in Betracht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI646000

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