Entscheidungsstichwort (Thema)

Erfüllung von Urlaubsansprüchen nach Betriebsübernahme

 

Leitsatz (redaktionell)

Erfüllt nach einer Betriebsübernahme der neue Betriebsinhaber Urlaubsansprüche der übernommenen Arbeitnehmer durch Gewährung bezahlter Freizeit, so erwächst ihm auch dann kein Erstattungsanspruch gegen den alten Betriebsinhaber, wenn der Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer bereits vor der Betriebsübernahme entstanden war.

 

Fundstellen

Haufe-Index 541137

AP BGB § 613a, Nr. 33

MDR 1983, 666 (ST1)

VersR 1984, 393 (S1)

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