Entscheidungsstichwort (Thema)
Schmerzensgeld bei Videoaufnahmen von einem Betrunkenen
Orientierungssatz
Werden von einem Betrunkenen, der keine wirksame Einwilligung mehr abgeben kann, Videoaufnahmen gefertigt und diese später weiterverarbeitet, so ist hierfür Schmerzensgeld zu leisten. Es spielt keine Rolle, daß diese Aufnahmen zu Beweiszwecken für den Arbeitgeber hergestellt wurden.
Fundstellen
Haufe-Index 541139 |
NJW 1987, 1087 |
NJW 1987, 1087-1088 (ST) |
NJW-RR 1987, 541-541 (S) |
VersR 1987, 620 (S) |
ZfSch 1987, 198-198 (S) |
ZfSch 1987, 201 (S) |
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